“Razzia beim Jugendpfarrer in Jena ein Skandal!”
Die Kampagne “Sachsens Demokratie” sieht in der Razzia am 10. August 2011 beim Jenaer Jugendpfarrer Lothar König einen Skandal. Das Vorgehen der sächsischen Polizei reiht sich ein in eine lange Kette von mehr als zweifelhaften Ermittlungsmethoden und fatalen Grundrechtseingriffen in den vergangenen Wochen und Monaten. Lothar König ist laut “Sachsen Demokratie” einer von mittlerweile 22 Beschuldigten, denen die Staatsanwaltschaft Dresden vorwirft eine “kriminelle Vereinigung” gem. § 129 StGB zu sein. Die Razzia zeige erneut, dass die sächsischen Behörden keinen auch noch so absurden Versuch unterlassen antifaschistisches Engagement zu kriminalisieren, meint “Sachsen Demokratie”. Noch vergangene Woche habe Lothar König gegenüber dem Nachrichtenmagazin Spiegel angemahnt, dass ihn die Ermittlungsmethoden der sächsischen Behörden an die Stasi erinnerten. Eine Woche nach den kritischen Worten, fielen die Beamten frühmorgens bei ihm ein.
Dazu Josephine Fischer von “Sachsen Demokratie”: “Nach jugendlichen Antifaschist_innen, Gewerkschafter_innen und Oppositionspolitiker_innen verfolgt der Freistaat Sachsen jetzt auch Kirchenvertreter. Der Verfolgungswahn sächsischer Behörden erinnert an die Methoden eines autoritären Regimes und nicht an einen demokratischen Rechtsstaat.”
Für einen Überblick zum Vorgehen der sächsischen Behörden bietet die Kampagne “Sachsens Demokratie” aktuell eine konkrete Aufschlüsselung der verschiedenen Maßnahmen, Anzahl der erhobenen Daten und Hintergrundinformationen zu den laufenden Ermittlungsverfahren an. Die Informationen sind unter unserer Homepage abrufbar: http://www.sachsens-demokratie.net/?p=148
Die sächsische Polizei hatte am Mittwochmorgen die Wohnung und die Dienstzimmer des Jenaer Jugendpfarrers Lothar König durchsucht. 20 bis 30 Beamte der Dresdner Kriminalpolizei riegelten dafür das Gebäude der “Jungen Gemeinde Stadtmitte” in der Jenaer Johannisstraße, also in Thüringen, komplett ab. Die sächsischen Polizisten beschlagnahmten auch einen Kleinbus der Jungen Gemeinde. Wie Dresdner Polizei und Staatsanwaltschaft laut MDR mitteilten, wird dem evangelischen Pfarrer aufwieglerischer Landfriedensbruch vorgeworfen. Hintergrund seien die Ausschreitungen am Rande eines Nazi-Aufmarschs in Dresden am 19. Februar. Unter anderem soll König versucht haben, ein Einsatzfahrzeug der Polizei abzudrängen. Außerdem soll er Tatverdächtige “durch Aufnahme in sein Fahrzeug der Strafverfolgung entzogen” haben. Ein Sprecher der Polizei Dresden sagte, Ziel des Einsatzes in Thüringen sei die “Sicherstellung von Kommunikations- und Tatmitteln”, die bei den Ausschreitungen in Dresden genutzt wurden.
König, der auch Mitglied des Jenaer Stadtrats ist, wies die Vorwürfe zurück. Er habe durch die Anmeldung einer Spontandemonstration eher deeskalierend gewirkt. Die Demo wäre zudem von den örtlichen Einsatzkräften genehmigt worden.
Josephine Fischer: “Nachdem der Freistaat in den letzten Monaten schon deutlich gezeigt hat, was er vom Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und Datenschutz hält, zeigt er mit der Aktion gegen Lothar König, was denjenigen droht, die Kritik am sächsischen Obrigkeitsstaat üben.”
Im Internet wird mittlerweile dazu aufgerufen, am heutigen Donnerstag um 16 Uhr vor dem Sitz der Staatsanwaltschaft Dresden (Landgericht Dresden, Lothringer Str. 1) seine Solidarität mit Lothar König und allen anderen Betroffenen zu zeigen und gegen das Vorgehen der Behörden zu protestieren.
Reaktionen:
Die LINKE Fraktion im Thüringer Landtag (10.08.2011)
Metz (SPD) fordert Aufklärung der Hausdurchsungen in Jena (10.08.2011)
Aktionsnetzwerk Jena: Hausdurchsuchung in Jena – Solikundgebung 17 Uhr (10.08.2011)
Stellvertretender Landesbischof Mikosch: Vorgehen bei Hausdurchsuchung eines Jenaer Pfarrers war unangemessen (10.08.2011)
Stellungnahme des Miteinander e.V. Sachsen-Anhalt
Bergner (FDP): Umfänglicher Aufklärung zu Durchsuchung bei Jenaer Jugendpfarrer
Mitteilung der Polizei Dresden
Erklärung der Stadtratsfraktion DIE Linke Erlangen (10.08.2011)
Pressemeldungen:
MDR: Razzia bei Jenaer Jugendpfarrer König (10.08.2011)
Thüringer Allgemeine: Wohnung von Jenaer Jugendpfarrer durchsucht (Update! 10.08.2011)
Freie Presse: Ermittlungen zu Ausschreitungen im Februar auf Thüringen ausgedehnt (10.08.2011)
DNN: Umstrittene Durchsuchung bei Pfarrer: Jenaer OB Schröter bezieht Stellung (10.08.2011)
DADP: Pfarrer erhält nach Razzia breite Unterstützung (10.08.2011)
TAZ: Razzia bei Anti-Nazi-Pfarrer (10.08.2011)
Indymedia: Sachsen und die Demokratie – nun auch in Jena (10.08.2011)
FSK Hamburg: Grenzüberschreibtende Hausdurchsuchung in Jena im Nachgang zu Dresdner Antifa Protesten (Audio, 10.08.2011)
Radio Corax: Hausdurchsuchung bei Pfarrer König in Jena / Interview mit Katharina König (Audio, 10.08.2011)#
MDR Info: Politischer Streit um Wohnungsdurchsuchung (Audio, 10.08.2011)
Junge Welt: Polizeiaktion gegen Jenaer Pfarrer (10.08.2011)
Leipziger Internet Zeitung: Heftige Proteste nach Durchsuchung bei Jenaer Jugendpfarrer: „Amoklauf der Behörden“ (10.08.2011)
Zeit Online: Nach Dresden-Blockaden – Hausdurchsuchung bei Pfarrer in Jena (10.08.2011)
Freie Presse: Rund 500 Menschen protestieren gegen Polizei-Razzia (10.08.2011)
Akrützel: “Lothar, wir wissen wo dein Auto steht” (10.08.2011)
Videos
Bericht im Thüringen Journal vom 10.08.2011
Bericht bei Jena TV vom 10.08.2011
Videoclip bei Jenapolis vom 10.08.2011
Videoclip der Ostthüringer Zeitung om 10.08.2011
Foto-Streams:
Haskala-Flickr-Stream (aktualisiert: 10.08., 22:10 Uhr)
Linksfraktion Thüringen Flickr-Stream
Quelle der Materialsammlung: www.haskala.de
Siehe auch: Sachsen: Der ganz normale Wahnsinn, Die 10.000 vergessenen Neonazis von Dresden, Dresden 2011: Trauerspiel statt Trauermarsch


Die mitteldeutschen Behörden befinden sich eben wieder einmal in einer ungeheuerlichen Abwehrschlacht gegen Pfaffen und kommunistische Aufwiegler, die dem teutschen Ostzonen-Vopo, der NPD und allen Volksgenossen an jenem Feiertag der nationalen Erhebung in Dresden als undeutsche und heimatlose Gesellen gegenüber standen. Die volkstreue Justiz in Dresden muß handeln, ebenso der Volksgenosse Innenminister. – Wo kommen wir denn da hin, wenn die Pfaffen im mitteldeutschen Gau in Dresden auf die Strasse gehen, um dort gegen die Parteigenossen der NPD und deren teutsche Jugend zu opportunieren..!! *löööööl* ;)
[...] Johannes …Jugendpfarrer soll zu Dresdner Krawallen aufgestachelt habenFreie Presse“Razzia beim Jugendpfarrer in Jena ein Skandal!”NPD-BLOG.INFO (Blog)Proteste gegen Durchsuchung von [...]
[...] auch: “Razzia beim Jugendpfarrer in Jena ein Skandal!”. Die Kampagne “Sachsens Demokratie” sieht in der Razzia am 10. August 2011 beim Jenaer [...]
quellenangabe, v.a. der übersicht der berichte, wäre fair: http://www.haskala.de
Das ist vollkommen richtig, danke!
Wird zeit das die Landesregierung samt NPD-Schergen durch demokratische Wahlen in die Wüste geschickt werden.
Es kann nicht sein,das Menschen die gegen Nazis vorgehen kriminalisiert werden,wie jetzt Jugendpfarrer König.
Die Justizbehörden und die sächsische Polizei scheinen wohl völlig falsch gepolt zu sein.
Ständig werden Aktionsbündnisse gegen die Faschos verfolgt,drangsagliert und eingesperrt.
Was ist eigentlich aus den Nazis geworden die während der Groß-Demo das alternative Zentrum “Praxis” überfallen haben???
Laufen diese rechten Schläger immer noch unbestraft und unbehelligt durch Dresden und bestänkern alles was nicht Nazi ist??
Das ist ein Skandal ohne Gleichen,die sächsischen “Volksgenossen” sollten freiwillig zurücktreten.
Der Polizei und Justiz sollte dort in Sachsen auch mal auf den Zahn gefühlt werden wie viele dort schon der NPD oder andere Nazi-Verbände angehören,anders kann ich mir das nicht erklären das in Sachsen so massiv die Arbeit für Demokratie und Freiheit blockiert wird.
Dort in Dresden und Jena(Thüringen)läuft mächtig was schief,die Guten bekommen Razzien und die Bösen können unbehelligt Ausländer oder Alternative zusammenknüppeln oder abstechen,Büros und Autos von Linken anzünden oder beschmieren.
Das ist ein Desaster für Sachsen und Thüringen,so geht es nicht!!!
… ne Überlegung – aber vielleicht sollten wir anfangen, die sächsischen Behörden vom Verfassungsschutz beobachten zu lassen?
Ein eventuell kleiner, aber dennoch relevanter Teil scheint sich inzwischen ausserhalb des sogenannten “Bogens der FDGO” zu bewegen …
… sollte als Anfangsverdacht eigentlich ausreichen, oder?
noch ein wenig Werbung für die Kampagne Sachsens-Demokratie:
wer weiter auf dem neusten Stand zu den Entwicklungen in Sachsen bleiben will kann Infos zu Kampagne “Sachsens Demokratie” auf unserer Webseite: http://www.sachsens-demokratie.net finden oder sich mit uns anfreunden auf Facebook: http://tinyurl.com/3d5t9xq oder uns verfolgen auf Twitter: https://twitter.com/#!/SachsensDemo
so jetzt aber genug mit Werbung ;)
schönen Tag euch allen noch!
Sehr geehrter Herr Gensing,
getroffene Hunde bellen eben. Blockaden und Verhinderungen von Demonstrationen, wie im Februar in Dresden geschehen, sind strafbar. Der entsprechende Paragraf im Versammlungsgesetz soll ja geradzu ermöglichen, daß das Versammlungsrecht des Grundgesetzes von allen wahrgenommen werden können und nicht nur von Anhängern bestimmter politischer Richtungen.
Wie kommen die Verhinderer und Blockierer dazu, selbst zu bestimmen, wer demonstrieren darf und wer nicht ? Es wurde überfällig, daß gegen derartige Rechtsbrecher von den Strafverfolgungsbehörden vorgegegangen wird. Lange genug haben sie sämtlichen Augen zugemacht und immer neue Ausreden gefunden, um nicht ermitteln zu müssen.
Auch gegenüber Kirchenleutewn muß ermittelt und gegebenenfalls strafrechtlich vorgegangen werden, wenn sie das Recht brechen.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Schwerdt
[...] hier den Originalbeitrag weiterlesen: NPD-BLOG.INFO » Blog Archive » “Razzia beim Jugendpfarrer in Jena … [...]
lieber Herr Schwerdt,
” Blockaden und Verhinderungen von Demonstrationen, wie im Februar in Dresden geschehen, sind strafbar.”
So? Nach welchem Straftatbestand? Tatsache ist, dass weder §240 StGB noch §21 VersG sind auf Blockaden anzuwenden.
Sie sehen das anders? Nennen sie einen einzigen Blockierer, der wegen der Teilnahme an der Blockade wegen einem dieser Tatbestände rechtskräftig verurteilt wurde…
Vielleicht versuchen Sie erst einmal den Unterschied zwischen Aufzug und Versammlung im Sinn des Versammlungsgesetzes zu erfassen. Danach beschäftigen Sie sich doch mit den Tatbeständen “verhindern”, “sprengen” und “grob stören”. Witzig, wie sehr Ihre Einschätzung von der des BVerfG, der ständigen Rechtsprechung und der Literatur unterscheidet.
Von praktischer Konkordanz haben Sie sicherlich auch noch nie gehört. Dabei ist das die wichtigste Rechtsfigur bei Blockaden.
Naja, die NPD ist ja generell ziemlich gut darin, sich die Realität so einzureden, wie es ihr passt.
[...] den Originalbeitrag weiterlesen: NPD-BLOG.INFO » Blog Archive » “Razzia beim Jugendpfarrer in Jena … Bookmarken Sie uns, Danke! Mit Klick auf diese Icons kann man diese Webseite mit anderen [...]
Herr Schwerdt,
finden Sie es nicht bemerkenswert albern, wenn gegen einen Kirchenmann, der nur auf einer Demonstration anwesend war, dieselbe harte Art der Strafverfolgung vollzogen wird wie gegen ihren Parteigenossen Krüger aus Jamel, der ein professionneller Hehler in großem Umfang und Besitzer von Kriegswaffen war?
Wie immer, wenn es gegen ihre Gegner geht, kennen Nazis keine Verhältnismäßigkeit der Mittel mehr. Ihre Argumentation ist ein weiteres Beispiel. Ich erinnere nur an die Forderung aus der NPD, friedliche Blockierer von der Polizei mir roher Gewalt aus dem Weg räumen zu lassen – im Namen des demokratischen Rechtsstaates.
Wann kommt denn aus ihrer Partei wohl die Forderung: Todesstrafe für NPD-Plakatabreißer!
Hallo,
der Link zum Bericht der Thüringer Allgemeine hat sich geändert:
Proteste gegen Durchsuchung der Wohnung von Jenaer Jugendpfarrer
http://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/politik/detail/-/specific/Proteste-gegen-Durchsuchung-der-Wohnung-von-Jenaer-Jugendpfarrer-407985854
Mein Gewissen quält mich nicht,
will mich das Gesetz verklagen;
der mich frei und ledig spricht,
hat die Schulden abgetragen,
dass mich nichts verdammen kann.
Wünsche Lothar König Durchhaltevermögen und Standhaftigkeit…
[...] NPD-Blog: “Razzia beim Jugendpfarrer in Jena ein Skandal!” (11.08.2011) NEU [...]
[...] NPD-Blog: “Razzia beim Jugendpfarrer in Jena ein Skandal!” (11.08.2011) [...]
Da kann sich ja nun die deutsche Justiz – und mit ihr die wehrhafte Demokratie – ganz doll` durch den Zuspruch des Herrn Schwerdt geehrt fühlen.
Das ist ja ulkig, wie vehement hier ein Kirchenmann verteidigt wird, weil er auf der “richtigen” Seite steht, nämlich der der selbsternannten Nazi-Jäger. Seid ihr es nicht, die stets propagieren, wie die Kirchen früher mit den Nazis zusammenarbeiteten, wenn sich die Gelegenheit dazu ergibt? Aber wenn ihr davon profitieren könnt, ist euch offenbar jeder Geistliche willkommen, der beim “Kampf gegen rechts” mitmacht und “Gesicht zeigt”.
Der Umstand, dass kein einziger Blockierer wegen der Teilnahme an der Blockade wegen einem dieser Tatbestände rechtskräftig verurteilt wurde, besagt nicht, dass diese Blockade geltendem Recht entsprechen würde, da sich auch die Justiz nach dem hiesigen Zeitgeist richtet und linkes Gedankengut fördert.
Googlen Sie mal nach dem Richter Frank Fahsel und lesen Sie, wie korrupt die deutsche Justiz sein kann.
Der größte Witz ist, wenn totalitär agierende Egozentriker von “Demokratie” faseln, selbst die größte Gewalt(bereitschaft) an den Tag legen und gutheißen, diese aber “Nazis” verwehren, weil sie es tatsächlich wegen, sich gegen einen wütenden, roten Mob zur Wehr zu setzen.
[...] auch: “Razzia beim Jugendpfarrer in Jena ein Skandal!”, Sachsen: Der ganz normale Wahnsinn, Die 10.000 vergessenen Neonazis von Dresden, Dresden 2011: [...]
Zu Demokrat:
Mir ist keine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes bekannt, die das Verhindern von Demonstrationen durch Blockaden erlaubt. Mir ist aber die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Gera vom letzten Donnerstag bekannt, in darauf hingewiesen wird, daß Blockaden zur Verhinderung von Demonstrationen rechts- und verfassungswidrig sind und damit strafbar nach § 21 des Versammlungsgesetzes.
Beantworten Sie mir doch endlich die von mir in meinem Kommentar gestellte Frage, mit welchem Recht es einigen Leuten erlaubt sein soll, Rechte anderer, nämlich zu demonstrieren, einfach zu beschneiden.
Frank Schwerdt
ach herr schwerdt.
wie genau sie es mit der verfassung, auf deren rechte sie sich hier berufen, nehmen, zeigen ja ihre rechtskräftigen verurteilungen wegen volksverhetzung. zudem werden sie in der welt vom 09.10.2004 zitiert:
“Jedes verhinderte Asylbewerberheim ist ein Sieg der Deutschen gegenüber Bevormundung. Jedes verhinderte Asylbewerberheim erhöht den Druck auf die Verantwortlichen, dem Zustrom endlich Einhalt zu gebieten und jedes verhinderte Asylbewerberheim entlastet den deutschen Steuerzahler.”
auch wenn das recht auf asyl arg beschnitten wurde ist es immer noch im gg verankert. hier ist ihnen auch wieder egal was die verfassung sagt. schon komisch.
abgesehen davon, um auf ihre obige frage zurück zukommen, will ich nicht wissen was mit dem recht auf freie meinung, dem versammlungsrecht, et cetera passieren würde, wenn euer haufen was zu sagen hätte – aber ich hab da schon so eine vorstellung von.
und zu guter letzt: “Beantworten Sie mir doch endlich die von mir in meinem Kommentar gestellte Frage, mit welchem Recht es einigen Leuten erlaubt sein soll, Rechte anderer, nämlich zu demonstrieren, einfach zu beschneiden.”
aber erst beantworten sie mir doch endlich, weswegen euereins der meinung ist menschen, welche nicht in euer kleines und trauriges weltbild passen, das recht auf selbstbestimmung und schlimmer noch, das recht auf leben abzusprechen?
und jetzt wegtreten, kammeraaaaad !!!
Lieber Herr Schwerdt,
wenn ich etwas nicht kenne, dann informiere ich mich. Das Internet hält genug Wissen parat.
Z.B. das AZ 1 BvR 718/89 des BVerfG aus 1995. Weiterhin wäre es gut zu wissen, dass Verwaltungsgerichte prinzipiell nur einzelne Sachverhalte beurteilen. Grundsatzentscheidungen, wie die Obige, obliegen wem?
Sie haben aber offensichtlich noch nicht verstanden, wann eine Versammlung “verhindert” wurde. Sie scheinen nicht einmal verstanden zu haben, was eine Versammlung im Versammlungsrechtlichen Sinne überhaupt ist.
Denn die einzige Art und Weise eine Versammlung durch Blockaden zu Verhindern ist, die Zusammenkunft einer Personenmenge, die sich zum Zwecke der freien Meinungsäußerung friedlich und ohne Waffen an einem Ort versammeln will, zu verhindern.
Die Blockaden der Nazigegner richten sich aber prinzipiell nur gegen die Bewegungsfreiheit der rechtsextremen Versammlung. Da die Gegner ihrerseits ein Recht auf Versammlung inne haben, wird der Grundrechtskonflikt im Rahmen der praktischen Konkordanz gelöst. Niemand macht sich strafbar.
Lesen Sie doch erst einmal Grundsatzliteratur zum Thema, bevor Sie hier irgendwelche rechtlichen Einschätzungen äußern. Ihre Wissen über Versammlungsrecht ist dafür absolut unzureichend.
Jura ist eben mehr als ein Urteil zu lesen…
“Beantworten Sie mir doch endlich die von mir in meinem Kommentar gestellte Frage, mit welchem Recht es einigen Leuten erlaubt sein soll, Rechte anderer, nämlich zu demonstrieren, einfach zu beschneiden”
Art. 8 I GG!
Was mir heute wichtig erscheint #284…
Liste: “Im letzten der Bußgeldverfahren gegen AKW-GegnerInnen vor der „Sommerpause“ gab es eine faustdicke „Überraschung“. Betroffen war ein „Demobeobachter“, der eindeutig sichtbar mit einer entsprechend gekennzeichneten Weste erkenntlich war, und wä…
Lieber Demokrat,
ja, Jura ist mehr als Urteile lesen. Ich lese sehr genau was so alles von Blockierern gesagt und geschrieben wird. Es sollen Versammlungen verhindert werden.
Nach Ihrer Diktion müßten die Geraer Verwaltungsrichter, die Weimarer Verwaltungsrichter, die Richter am Thüringer Oberverwaltungsgericht und viele, viele andere Richter in Deutschland, die sich mit Blockaden beschäftigen müssen, von Jura keine Ahnung haben.
Immerhin haben Sie versucht, meine Frage hinsichtlich des Rechtes auf das Verwehren von Rechten anderer zu beantworten. Allerdings kann ich aus dem Wortlaut des Artikels 8 des Grundgesetzes nicht lesen, das so etwas möglich ist. Zu Ihrer Information hier der komplette Artikel:
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
Fachkompetenz beweist man übrigens nicht dadurch, daß man mit komplizierten Formulierungen um sich wirft. Aber ich bin ein zuversichtlicher Mensch und glaube, daß auch Sie im Laufe der Zeit erfahrener und schlauer werden
In diesem Sinne
Frank Schwerdt
Heisst “lange genug” inkl. oder exkl. 32-45? Mh…
Tja Herr Schwerdt,
Sie schaffen es nicht einmal die von Ihnen zitierten Urteile korrekt zu lesen. In den meisten geht es nämlich lediglich um die polizeilichen Maßnahmen, nicht um die Blockaden selbst.
Nur weil das Urteil eine nicht erfolgte Räumungen einer Blockade für rechtswidrig hält, ist nicht die Blockade rechtswidrig. Hier befindet man sich im Gefahrenabwehrrecht und nicht im Strafverfolgungsrecht. (1. Semester 1. Vorlesung Polizeivollzugsdienst oder Jura! Soviel zu den Grundlagen, die Sie nicht beherrschen.)
Weiterhin habe ich Ihnen bereits erklärt, dass der Grundrechtskonflikt, bestehend aus dem Recht auf Versammlungsfreiheit nach Art. 8 I GG für Rechtsextremisten und Blockierer, im Rahmen der praktischen Konkordanz gelöst wird. Sind Sie wirklich unfähig, sich selbst diese Rechtsfigur mittels Internet anzueignen?
Über die Schrankenbestimmung des Art. 8 II GG, die Einschränkung durch förmliche Gesetze und das Zitiergebot aus Art. 19 I GG brauchen wir dann wohl nichtmehr zu reden.
Jura ist halt auch mehr als Gesetzestexte zu lesen! Lesen Sie einfach mal ein Lehrbuch zum Thema Versammlungsrecht. Vielleicht verstehen Sie danach sogar die Urteile der Verwaltungsgerichte und können zwischen Grundrechtsausübung und polizeilichen Maßnahmen unterscheiden…
Was soll man von einem Politiker halten, der sich nicht selbstständig in ein Wissensgebiet einarbeiten kann? Nichts! Sie konnte nicht einmal den passenden Paragraphen aus dem VersG nennen und mussten ihn von mir abschreiben…
Wenn ich Ihre Reden über die Zukunft lese, sind Sie alles andere als ein zuversichtlicher Mensch! Ein schönes Beispiel für das Johari-Fenster.
P.S.: Fachkompetenz beweist man durch die Nutzung der Fachterminologie und die korrekte Anwendung des fachlichen Wissens. Deswegen können Sie, als juristischer Laie, über die juristische Kompetenz eines Gegenübers nicht urteilen.
Zum Schluß: Wenn Blockaden strafbar wären, müßte die Polizei nach §163 StPO (Strafverfolgungszwang) für jeden Blockierer eine Anzeige fertigen, die Staatsanwaltschaft müsste ein Verfahren einleiten und die Richter urteilen. Nichts davon geschieht. Was kann man also daraus schließen? Die Dummen unter Ihren Mitläufern erklären das übrigens mit einer grandiosen Verschwöhrungstheorie? Und Sie?
Lieber Demokrat,
danke für Ihre Ausführungen – aber nun schonen Sie doch den armen Herrn Schwerdt, der ist doch schon gestraft genug mit seiner komischen Partei.
Viele Grüße
Patrick Gensing
Herr Gensing, seltsam das Sie hier nicht mitteilen was Herrn König konkret nachgewiesen wurde, nämlich:
sein mehrfach per Lautsprecher geäußerter Aufruf “Deckt die Bullen mit Steinen ein”.
Ist doch für die Diskussion schon extrem wichtig dieses zu erfahren, passt aber anscheinend nicht in ihren Blog
@ Demokrat:
Und wieder was gelernt.
Danke fuer die Ausfuehrungen.
[...] die Razzia beim PastorWELT ONLINEPolizei durchsucht PfarrwohnungLausitzer RundschauJunge Welt -NPD-BLOG.INFO (Blog) -Thüringische LandeszeitungAlle 102 [...]
[...] NPD-BLOG.INFO (Blog) [...]
Thomas, zu was soll die Razzia also dienen? Den Lautsprecher zu finden und als Beweismittel sicherzustellen, weil sich darin noch ein paar Worte befinden könnten?
Ich glaube, die Razzia
- außerhalb des Zuständigkeitsbereiches
- ohne Beteiligung der thüringer Polizei
- ohne Gefahr im Verzug
hatte einen ganz bestimmten Hintergrund: So musste man nicht mit den sehr schwachen rechtlichen Argumenten und der dürftigen Beweislage eine vollkommen überzogene Maßnahme bei den Kollegen beantragen, mit der man sich eher lächerlich gemacht hätte oder die gar zu einer Verweigerungshaltung bei den Thüringern wegen rechtlicher Bedenken geführt hätte.
lieber WW,
“Gefahr im Verzug” muss laut §105 I StPO nur vorliegen, wenn eine Durchsuchung nach §102 StPO nicht durch einen Richter, sondern durch einen Staatsanwalt oder einen Polizeibeamten angeordnet wird.
Diesen Durchsuchungsbefehl hat mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein Richter unterschrieben.
“Außerhalb des Zuständigkeitsbereiches” fand die Durchsuchung nicht statt, da es entsprechende Gesetze für das Tätigwerden einer Polizei in einem anderne Bundesland gibt. Ob die Anforderungen dieser Verordnungen eingehalten wurden, darf zurecht bezweifelt werden.
Damit wird die Maßnahme selbst aber nicht rechtswidrig. Den formell und materiell wurde sie korrekt durchgeführt.
Diesmal wird der Widerstand nicht nur von den Kirchen ausgehen.
der pfarrer soll mal schön die kirche im dorf lassen,
schließlich sind in deutschland staat und kirche nicht
umsonst getrennt.da hat wohl jemand seinen beruf verfehlt?
Demokrat,
jenseits der rein rechtlichen Anforderungen, die Sie darstellen, halte ich meine Punkte doch für stichhaltig. Polizei ist Ländersache und sollte so gehandhabt werden, sonst könnten wir die Verfassung umschreiben. In dringenden Fällen sollte das natürlich kein Hindernis sein, aber im obigen Fall sollte man schon die Landesgrenzen respektieren.
Für mich ist das Vorgehen ein Anzeichen, dass man kopflos und übereilt eine Maßnahme aus bestimmten Motiven durchgeführt hat, die sich allein aus der Schwere der Gesetzesübertrtung und der Beweislage nicht erklären lassen.
Lieber WW,
bitte lesen Sie erst die entsprechende Verordnung, um wenigstens ansatzweise die Fälle zu kennen, in denen eine Polizei in anderen Bundesländern oder gar Staaten tätig werden kann, bevor Sie Mutmaßungen anstellen. Das ist nämlich öfter der Fall, als man glauben mag.
Insbesondere sind die Gründe für die Maßnahme nicht hinreichend bekannt. Solange sind es nur Spekulationen, die in der Regel nach dem eigenen Wunschdenken eingefärbt sind.
Eine Hausdurchsuchung wird sogar schon bei Ladendieben und Graffitisprayern durchgeführt. Der öffentliche Aufruf von Straftaten ist eine hinreichend schwere Straftat für eine Maßnahme nach §102 I StPO.
Weiterhin dient eine Durchsuchung gerade zur Aufbringung von Beweisen, so dass die vorherige Beweislage absolut unerheblich ist. Lediglich eine Erfolgsvermutung für das Auffinden von Beweisen muss vorhanden sein. In diesem Fall z.B. ein Computer.
Leider verstehen viele Aktivisten nicht, dass die Produktion und das Verteilen eines Flyers mit der Aufschrift “XYZ Versammlung verhindern” ein Aufruf zu §21 VersG darstellt und damit den §111 StGB erfüllt. Würde man “verhindern” durch “blockieren” ersetzen, wäre es kein Problem. Denn die Blockade (Beschränkung der Bewegungsfreiheit einer Versammlung, nicht das Verhindern der Zusammenkunft an einem festen Ort) ist, zumindest nach bisheriger Rechtsprechung, nicht durch den §21 VersG abgedekt und somit straffrei.
P.S.: Ich kenne die Begründung nicht, weshalb auf fremden Boden eingeschritten wurde. M.M.n. hätte ein Ermittlungsersuch an die originär zuständige Polizei gestellt werden sollen.
Leider wird dieser Konflikt nicht in der Öffentlichkeit ausgetragen. Aber ausgetragen wird er auf jedenfall!
Demokrat,
ihre Argumentation ist zwar rechtlich nachvollziehbar, aber mir erschließt sich die Verhältnismäßigkeit nicht.
Hausdurchsuchung bei Ladendiebstahl? Ja, bei Serientätern meinetwegen, aber im allgemeinen halte ich das für ein sehr schweres Geschütz bei solchen mickrigen Straftaten. Oder führen wir jetzt eine Hausdruchsuchung für die Sicherstellung von Lippenstiften durch?
Gerade den von Ihnen erwähnten Computer halte ich aber für sehr bedenklich. Dieser befindet sich in extrem vielen Haushalten und kann daher als Universalbegründung herhalten. Prima.
Aufruf zu Straftaten? => Computer
Flugblätter? => Computer
Beleidigungen, öffentliche Äußerungen? => Computer
Kontakt zu anderen Menschen / Gruppen? => Computer
Termine, Bewegungsprofile? => Computer
Alternativ kann auch das Mobiltelefon als Begründung herhalten. Ich habe das bisher nie so verstanden, wenn “moderne Kommunikationsmittel zum Ermittlungserfolg der Polizei beigetragen haben.” Jetzt sehe ich das anders…
Ich frage noch einmal: Was soll der Computer bei einem verbalen Aufruf beweisen?
Lieber WW,
in der Tat habe ich schon an Durchsuchungne teilgenommen, um Waren von erheblich kleinem Wert sicherzustellen. Der Strafanspruch des Staates ist kein unerheblicher Anspruch. Immerhin werden dadurch Rechtsgüter von Dritten geschützt.
Die Strafandrohung ist in diesem Fall nicht gering, so das es keine Probleme mit der Verhältnismäßigkeit gibt. Ob man den Vorwurf selbst befürwortet oder nicht, der Verdacht liegt vor. Tatbestandsmäßig wurde gehandelt. Die Gründe sind lediglich für den Richter bei einer etwaigen Strafzumessung von belang.
Flugblätter wollen immerhin entworfen und produziert werden. Dafür wird i.d.R. der Computer benutzt. Diese Erfolgsvermutung muss schon existieren. So wird es wohl Hinweise geben, die auf den Pfarrer als Urheber der Flugblätter hinweisen.
Bei einer Vereinigung muss außerdem nachgewiesen werden, das organisatorische Strukturen erschaffen wurden. Dazu kann der Computer zwecks Sicherung von Emailverkehr etc. sichergestellt werden.
Die anderen Tatbestände haben Sie ins Spiel gebracht. Es ist immer vom Einzelfall abhängig, ob ein Richter die Durchsuchung anordnet. Aber zur Auffindung von Beweismitteln ist es eine ganz normale Maßnahme.
[...] NPD-Blog: “Razzia beim Jugendpfarrer in Jena ein Skandal!” (11.08.2011) [...]
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