Prozess gegen Wulff vertagt – Urteil mit Signalwirkung?
Der Prozess gegen das NPD-Bundesvorstandsmitglied Thomas Wulff ist am 16. August 2010 bereits kurz nach Beginn am Bochumer Landgericht vertagt worden. Das berichtet DerWesten. Wulff wird Volksverhetzung vorgeworfen; sein Berliner Verteidiger – der in der Neonazi-Szene bekannte Wolfram Nahrath, beantragte dem Bericht zufolge noch vor der Beweisaufnahme, das Verfahren einzustellen. Es sei überhaupt nicht erkennbar, welche Vorwürfe sie seinem Mandanten ganz konkret mache. Staatsanwalt Holger Heming und Staatsanwältin Sabine Wenzel wiesen laut DerWesten die Vorwürfe zurück.
Urteil könnte weitreichende Folgen haben
Hintergrund der Argumentation der Verteidigung: Einzelne Sätze Wulffs erfüllen wohl nicht den Tatbestand der Volksverhetzung. Allerdings argumentierte die Staatsanwaltschaft, es gehe um eine “Gesamtkomposition”. Sollte sich diese Argumentation tatsächlich durchsetzen, könnte dies weitreichende Konsequenzen für Neonazi-Hetzer haben, da diese zumeist zweideutig formulieren. Die Botschaft kommt an, eine konkrete Straftat kann aber oft nicht nachgewiesen werden.
Die Richter hatten zunächst eine Klage abgelehnt, da es „von grundlegender Bedeutung” sei, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der Grundsatz gelte: Soweit eine Aussage mehrere Deutungsmöglichkeiten zulässt, von denen nicht alle einen Straftatbestand erfüllen, ist zugunsten des Angeschuldigten diejenige zugrunde zu legen, die strafrechtlich nicht relevant ist. Wulff ist bereits mehrfach einschlägig vorbestraft.
Wulff hatte am 25. Oktober 2008 auf der Königsallee auf einer genehmigten NPD-Demo geredet, die das Motto hatte: „Deutsche wehrt Euch! Gegen Überfremdung, Islamisierung und Ausländerkriminalität.“ Rund 200 NPD-Anhänger marschierten vom Hauptbahnhof Richtung Ehrenfeld, vorbei an vielen Gegendemonstranten. Unweit des Schauspielhauses ergriff Wulff das Mikro. Dann soll er – so die Anklage – „zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufgestachelt“ haben. Vor ihm wurde ein Transparent hochgehalten. Darauf stand: „Multikulti ist Völkermord.“
Die 6. Strafkammer überprüfe jetzt, ob Sätze wie diese strafbar seien, berichtet DerWesten weiter. Am nächsten Sitzungstag (25. August) werde über den Verteidigerantrag entschieden.
Hakenkreuz-Fahne auf Sarg gelegt
Zuletzt stand Wulff im April in Passau vor Gericht. Er war gegen ein Urteil wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in Berufung gegangen. Der NPD-Funktionär hatte eine Hakenkreuzflagge auf das Grab des Altnazis Friedhelm Busse gelegt und wurde dafür zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt. Da der Neonazi mehrfach vorbestraft ist, hatte der Staatsanwalt eine Haftstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung verlangt. Wulffs Verteidiger, der mittlerweile verstorbene Hamburger Anwalt Jürgen Rieger, hatte hingegen einen Freispruch verlangt. Er argumentierte, die verbotene Flagge sei nur im Kreise der Trauergäste aufgetaucht und damit nicht öffentlich gezeigt worden. Nach Angaben von OVB-Online zogen nun sowohl Wulff als auch die Staatsanwaltschaft ihre Berufungsanträge zurück. Die Verurteilung wurde somit rechtskräftig.
Im Februar drohte Wulff in Dresden der Polizei. „Um 18.00 Uhr fahren unsere Busse ab. Wenn man uns nicht zu ihnen durchlässt, werden unsere Kameraden ausschwärmen und dafür sorgen, dass die Polizei hier in Dresden heute Nacht keine Ruhe hat”, verkündete er auf dem blockierten Neonazi-Aufmarsch vom 13. Februar.
Siehe auch: NPD-Vorstandsmitglied droht: “Lassen Kameraden ausschwärmen”, Trebnitz: Braune Schlosseigentümer


[...] This post was mentioned on Twitter by NPD-BLOG.INFO, Gegen Nazis. Gegen Nazis said: @npdde @claus_cremer Prozess gegen Wulff vertagt – Urteil könnte weitreichende Folgen haben: Der Prozess gegen das… http://bit.ly/96OQDi [...]
Einsperren!!! Was anderes kann man mit denen nicht machen…
Der Prozess ist sowas von ungerecht!!!
Wer noch einen Funken Stolz in sich trägt, der versteht das. Alle Anderen sind leider zu bedauern!!!!
Eingesperrt gehören die Vaterlandsverräter auf immer!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
@James Blond
Bist du grundsätzlich der Mann mit den vielen Fragezeichen? *lol*
James Blond // Aug 17, 2010 at 18:13
@Levi Strauss
Aber diese Männer gibt es heute auch noch.
Einfach mal die Augen aufmachen!!!!!!
Sie opfern sich trotz Familie für ihr Land!
Mein größter Respekt für diese wahren starken Kämpfer!!!!!!!!!!!!!!Bitte kämpft weiter!!!
James Blond // Aug 16, 2010 at 5:47
Die Koryphäe Hoffmann bleibt ein Mysterium.
Was veranlasste ihn wirklich bis zu seinem Tod an der Fürstlichen Bibliothek in Corvey zu verweilen?
Mein Vater kommt aus dieser Region und aufälligerweise gehörte Corvey mit zu seinen Lieblingsmotiven was Zeichnungen und Bilder betrifft.
Und woher genau kommt der ausgeprägte Hass auf die Franzosen?*
@James Blond, wie nun!? – Mit vielen Ausrufezeichen oder als Bildungsbürger verkleidet?
Geh` zurück zu “Altermedia” und spiele dort die dir durch Herrn M. zugedachte Rolle. – Wäre schön, wenn du vorher noch deine IP hier läßt.
Wie jetzt? Da postet und spioniert ihr ständig auf den Seiten der Rechten und macht auf beleidigt, wenn man einen Kommentar auf eurer Seite postet?
IP Adresse habt ihr Komiker doch schon längst und wenn ich mich hätte “Tarnen” wollen, so wie ihr, hätte ich mir sicherlich einen lustigeren Namen ausgedacht z.B Dolly Bluster.
Und seit wann gibt es Probleme mit Fragezeichen, sind die jetzt auch unter Strafe gestellt oder gar verboten? Ihr könntet doch froh sein, dass es überhaupt mal Leute gibt, die sich für eure Seite interessieren, aber bitte, schreibt in Zukunft eure Kommentare doch wieder selber …lol!!!!
James Blond: Heul doch! Mädchen! Mädchen!
Was bin ich heute wieder infantil
“Je dicker die Bretter, je tiefer der Bolz;
je dümmer der Bengel, je größer der Stolz.”
@James Blond
“Blondi”, du antwortest ja wohl erstrangig auf mein Posting … und ich bin nicht “ihr” und tarne mich auch nicht. Und Fragezeichen waren schon IMMER strafbar, siehe: “Wer Fragezeichen herstellt oder einführt, oder hergestellte und eingeführte Fragezeichen in Umlauf bringt, wird mit Geldstrafe oder Steinbruch (nicht unter 100 Jahren) bestraft”.
Ansonsten müßtest du doch soundso über “unsere” “Tarnungen” und “Spionage” usw. Erhaben seien, denn: “Mein Name ist Blond. – James Blond!” *gröööl*
Klar, muss ich heulen, bei so viel Blödheit, im Gegenteil muss noch erbrechen…lol!!!!!!!!!!!!
Aber…was soll`s….muss man halt mit rechnen, wer sich ins Irrenhaus begibt…gebe ja zu, sollte ursprünglich indoktriniert werden, hat halt nicht funktioniert, aber, wenn ihr gute Argumente bringt, villeicht heule ich ja dann auf eurer Seite, wer weiss?????????????????????????
Also los……..belustigt mich…der Abend ist noch lang…und so lange ich nicht dem VS ausgeliefert bin…….kann ich ja noch Gegenargumente liefern…vielleicht auch nicht…….dann habt ihr selbstverständlich gewonnen und der Gummipunkt geht an EUCH…freu mich…bis bald…
aber jetzt wirklich mal ein paar gute Argumente, gell?!?!
Hallo!!!!!!!!!!!
Erde an Npd Blog!
Wo bleiben eure Kommentare???????Gott, wie langweilig!!!!!!!!!!
@James Blond
Nimm` eine Tablette, oder mach` Yoga. – Das bringt dich wieder runter … Hier: Ich schenke dir noch ein paar Ausrufezeichen; bastel dir ein Blumen-Bukett..!!!!!!!!!!!!!! *gröööl*
@Axel Mylius
Doch so liebenswürdig..und die Argumente sind wirklich schlagkräftig..was möchte man mehr? Soll ich gleich eine Pille mehr einschmeissen?Für Sie mit?Der Pfleger hat wohl Urlaub? Macht nichts. Hat er sich verdient.
An welche Adresse darf ich das Blumenbouquet sprich: Sarggesteck schicken?
Yoga brauche ich nicht, danke für den freundlichen Tip, die “Lachanfälle” vorm PC müssen zunächst als körperliche Ertüchtigung genügen.
Ausrufezeichen habe ich in meiner Sammlung mehr als genug, aber die Unterhaltung war sehr amüsant…komme immer wieder gerne auf diese Seite, um mal wieder kräftig abzulollen und abzugröölen, was Anderes darf man hier wohl auch nicht erwarten…lol, grööl, schmunzel, lach, säusel, lächel!!!!!!
So, jetzt bin ich aber echt müde..gähn!!!!
Wünsche eine gute Nacht!
“Soweit eine Aussage mehrere Deutungsmöglichkeiten zulässt, von denen nicht alle einen Straftatbestand erfüllen, ist zugunsten des Angeschuldigten diejenige zugrunde zu legen, die strafrechtlich nicht relevant ist.”
Die pauschale Anwendung dieser Regelung durch das BVG scheint mir problematisch, da sie ihre Schwächen hat: nämlich dort, wo gezielt doppeldeutige Aussagen verwendet würden, obwohl sie für bestimmte Adressaten nicht doppeldeutig gemeint sind und folglich dementsprechend verstanden werden.
Wie etwa in Meck.-Pom., als auf einer Neonazi-Seite zum “Besuch der demoktarischen Volksverträter am Wochenende(!)” aufgerufen wurde und schon kurz darauf Fensterscheiben von Bürgerbüros demokratischer Politiker zu Bruch gingen oder die Wände ihrer Bürgerbüros beschmiert wurden.
Bezogen auf die NPD kann man wohl ohne falsche Scham behaupten, dass ein möglicher strafrechtlicher Inhalt solcher doppeldeutigen Äußerungen auch so gemeint ist, wie er gemeint ist. Ansonsten ist das ein Freifahrtschein für (nur scheinbar) unterschwellige Hetze und Aufrufe zu Gewalt.
“Bezogen auf die NPD kann man wohl ohne falsche Scham behaupten, dass ein möglicher strafrechtlicher Inhalt solcher doppeldeutigen Äußerungen auch so gemeint ist, wie er gemeint ist.”
Das würde bedeuten, jedes NPD Mitglied müsste zu jeder Zeit alle möglichen Interpretationen auf allen Kommunikationsebenen kennen, um strafrechtlich relevantes Handeln zu vermeiden. Gleichzeitig könnten alle anderen Menschen so handeln, wie bisher.
Damit würde der Staat die Neutralitätspflicht mißachten und die Würde der NPD-Mitglieder verletzen. Das ist nach Art. 1 I S.1 GG nicht möglich.
Meiner Meinung nach muss man sich von der Idee verabschieden, der Staat könnte die Menschen durch Verbote Ausländerfeindlichkeit, Rassismus und Hetze verhindern. Das ist die Aufgabe der Gesellschaft! Aber das muss ich Ihnen, der sie hier aktiv sind, nicht erzählen
Neuer Leser, ich denke, man muss immer den Zusammenhang sehen. Einzelne Sätze können mehrdeutig sein, der Hintergrund aber (Wo wird veröffentlicht? Wer veröffentlicht? Für wen wird veröffentlicht? Welche Intention hat der Text?) schließt schon bestimmte Deutungsmöglichkeiten aus. Hier sollte sich ein Gericht nicht absichtlich dümmer stellen, als die Polizei erlaubt.
Ein Gegenbeispiel bei der Anwendung dieses Gesetzes zeigt die Verurteilung eines antifaschistischen Aufrufs, wo eine Geburtstagstorte mit Wunderkerze vom Gericht als Bombe und Aufruf zur Gewalt interpretiert wurde. Dort wurde die harmlose Deutung nicht akzeptiert. Bei Antifaschisten gelten anscheinend – nicht nur beim Demonstrationsrecht – andere Gesetze.
http://www.ruhrbarone.de/blogger-wegen-tortencomic-verurteilt-aufforderung-zur-gefahrlichen-korperletzung/
Ein kleiner Nachtrag zu Herrn “James Blond”, einem der Möller-Avatare aus Stralsund. *lol*
Dort schreibt man, bzw. läßt schreiben:
James Blond // Aug 18, 2010 at 12:41
Wie so eigentlich “hetzen”????
Wer die Wahrheit nicht vertragen kann oder der Lauscher an der Wand, hört seine eigene Schand…
Lese natürlich auch ständig auf NPD Blog Seiten, man muss ja wissen, wie der Feind tickt….hat man auch oft was zu lachen…posten wollte ich bei denen eigentlich nicht, habe es dann aber spasshalber doch getan…man reagierte sehr “erbost” darüber…ich meinte, die könnten doch froh sein, dass überhaupt sich mal ein Schwein für deren Seiten interessiert..aber Kommunikation, war klar, ist mit denen ja nicht möglich, wie auch????
Das Beste an den Kommentaren bei NPD Blog ist allerdings, dass es nur stets einen Kommentator gibt nämlich einen Axel Mylius alias Patrick Gensing, der ständig genötigt wird seine Kommentare zu den Leitartikeln selber zu schreiben, weil sich sonst Niemand dafür interessiert…sehr genial….
Dann auch noch das Pseudonym : Axel M…
kommt mir irgendwie bekannt vor..also ehrlich sehr einfallsreich und kreativ sind die “modernen” Autoren auch nicht gerade…
Ich wurde charmant aufgefordert doch wieder bei Altermedia zu verweilen….ja, stimmt..werde ich machen…..ich möchte zukünftig die Alleinunterhaltung des Patrick Gensing mit sich selber auf keinen Fall mehr stören…Patrick, nichts für ungut, kommt nicht wieder vor, versprochen…du kannst deinen Blog wieder ganz für dich alleine haben…war nur eine kleine Exkursion ins Tierreich…bevorzuge aber demnächst wieder Hagenbeck…witzig war es trotzdem!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! (…), Ende
Soviel zum allgemeinen “Geisteszustand” des “Altermedia”-Klientels bzw. seiner Konstrukte.
Herr Gensing, ich habe gar nicht gewußt, dass Sie vorgeblich ich seien. *grübel*
Mit wem dann wohl das LKA in Berlin gesprochen hat? *lol*
@ WW
@ Demokrat
Wenn ein Gericht durch die Prüfung des Gesamtkontext, oder der “Gesamtkomposition”, wie es im Artikel heißt, strafrechtliche Inhalte in gezielt doppeldeutigen Formulierungen nachweisen kann, dann sollte man schon Konsequenzen folgen lassen. Denn es gibt genügend Spinner bei den Rechtsextremen, die diese “doppeldeutigen” Formulierungen schon “richtig” verstehen.
Ich befürchte aber dann doch, dass die Nazis sich durch alle Instanzen bis zum BVG durchklagen würden, jede Verhandlung zur Stilisierung als “Opfer” nutzend. Und selbst wenn man jetzt einen Präzendenzfall mit Wulff hätte, müsste jede doppeldeutige Aussage trotzdem einzeln geprüft werden.
@WW:
Von dieser Geschichte mit der Torte habe ich vor einiger Zeit gehört. Dass man hier zu einem Urteil kommt, im Falle des “Aufrufes” in Meck.-Pom. allerdings nicht, ist schon schräg.
@ Axel, sonst wer, ehrenwerte Persönlichkeit vor der ich Angst habe..-..
Ach, irgendwie gefällst du/Sie mir!!!!
Ja, ja das LKA Berlin, kenne ich nicht, nur das LKA Hamburg! Grummel, Schmoll…..
Avatar find ich toll, trifft allerdings auf mich nicht zu….bin leidenschaftliche Alleinkämpferin!
Das mit dem LKA hättest du nicht erwähnen dürfen, man könnte auf die Idee kommen, alle Beweismittel zu eliminieren, wenn es denn solche gibt….
Was soll`s???????????????????????????????????????
Die Gedanken sind frei…so und nu?
Ich liebe mein Vaterland und mache dies publik auf einer “Hetzterseite”, gefährlich nicht wahr? Was soll`s, sterben müssen wir Alle!!!!!!!!!
Lol, lol, lol…um es in eurem Fachjargon ausdrücken zu dürfen…
so, jetzt aber schnell….nehmt mich gefangen!!!!!!!!!!!!!!!!
@WW
§111 StGB ist nicht mit §130 StGB zu vergleichen. Das Mehrdeutigkeitsprinzip gilt nach dem BVerfG für §130 StGB. Dies hat keine Auswirkungen auf die Subsumierung der Tatbestände des §111 StGB.
Eine strafbegründende Analogie, nach der das Mehrdeutigkeitsprinzip aus §130 StGB in der Subsumierung nach §111 StGB genutzt werden kann, ist nicht erkennbar, da schon die geschützten Rechtsgüter auseinanderfallen.
“Die Gedanken sind frei… Ich liebe mein Vaterland und mache dies publik”
Dann sind es wohl keine Gedanken mehr, sondern öffentliche Äußerungen. Und die sind durch das Strafgesetzbuch beschränkt.
“bin leidenschaftliche Alleinkämpferin!”
Also sozial isoliert. -> “Isoliert lebende Personen entwickeln Wahrnehmungsmuster, bei denen in zunehmendem Maße negative Erfahrungen verarbeitet werden, während positive Ereignisse systematisch ausgeblendet werden.”
Um im Gamerjargon zu enden: |)3|2 |(|23!5 5(|-|1!3ß+ 5!(|-|
P.S.: http://www.robertecker.com/hp/research/leet-converter.php?lang=de
Demokrat, HÄÄÄÄÄ ????
Ich lese nicht gewohnheitsmäßig die Neue Juristische Wochenzeitschrift.
@der echte Demokrat
Abwarten und Tee trinken!!!
@Alle
Diskussion entfacht: Prima!!!!!!!!!!!!!!!!
Stichwort: Grundgesetz Artikel 5
Bitte um Kommentare zu: Meinungsfreiheit als Menschenrecht!
Man kommt der Sache endlich näher……….!!!!!!!!!(Meine Ausrufezeichen!!!Fast vergessen!!!!!!!!)
@Demokrat
Sanusne es, qui temere lamentare?
@James “Blondi” … komm` hier http://data.eleveurs-online.com/photos/447/4461/446077.jpg … gibt` ein Stöckchen! – Such` das Stöckchen, ja ein feiner Hund! *lol*
Warum sollten übrigens die zuständigen Stellen in Rostock alle Beweismittel “eliminieren”, nur weil ich in Berlin zwei höfliche Vorladungen bzgl. meiner Anfragen erhalten habe? – Überdies möchte ich doch sehr gehofft haben, dass diese Vorladungen ggf. als “Beweismittel” dienen … für was in deinen Augen auch immer. *lach* *lach*
“Blondi”, du gefällst mir nicht, da ich dich für ziemlich wirr halte; ist das jetzt schlimm? – Ich hoffe du verzeihst mir.
*rofl*
Hehe, sorry.
Die “Bombe” ist nach §111 StGB bestraft worden. Die Diskussion oben bezog sich auf §130 StGB.
“Ein Gegenbeispiel bei der Anwendung dieses Gesetzes zeigt die Verurteilung eines antifaschistischen Aufrufs, wo eine Geburtstagstorte mit Wunderkerze vom Gericht als Bombe und Aufruf zur Gewalt interpretiert wurde.”
Dies ist kein echtes Gegenbeispiel, da sich das BVerfG bei dem Mehrdeutigkeitsprinzip einzig und allein auf §130 StGB bezog. Für Verurteilungen nach §111 StGB ist es belanglos. D.h. man kann den Flyer auch anders deuten, dennoch ist der Tatbestand des §111 StGB erfüllt.
@neuer Leser
Zu deinem letzten Post erster Absatz. Ich gebe dir eigentlich Recht. Aber wird es dann spätestens am Vorsatz scheitern. So wird sich der Angeklagte immer auf die strafrechtlich unrelevante Deutung stützen. Damit bleibt eine fahrlässige Volksverhetzung übrig, die nicht bestraft wird.
Das zusammensetzen von einzelnen unrelevnten Aussagen zu einem strafrechtlich relevantem “Gesamtkonzept” ist juristisch so schwierig, dass ich auf das Urteil schon sehr gespannt bin. Liegt wohl insbesondere daran, dass wir damit ein weiteres Werkzeug in unserem Werkzeugkasten bekommen würden, mit dem wir extremistisches handeln belangen können
Sollte es zu einer Verurteilung kommen bin ich schon gespannt, wann der erste Polizeiführer eine Versammlung aufgrund des Gesamtkonzeptes auflöst. Das dürfte in den meisten Fällen schnell erfüllt sein
@A.M
Test bestanden!
Nicht traurig sein, dass ich “wirr” bin und den großen Axel M. nicht gleich erkannt habe…aber stimmt, jetzt erinnere ich mich..huch…
Hatten uns doch letztes Jahr beim LKA Hamburg Herr Meur… erst über “Sie” unterhalten!
Mein Gott, wir konnte ich das vergessen! Sie sind ja tatsächlich nicht Patrick. G, so nen`shiet aber auch….aber wenigstens gibt es noch ne`ganze Menge mehr Leute, die wirr sind, gehört halt zum brD Alltag, vielleicht habe ich ja eine Mission, wer weiss? So und jetzt husch, husch, der Lieblingsbeschäftigung nachlaufen und “anschwärzen” gehört ja schliesslich zum Job eines “Promiautors”….Wieso sind Sie eigentlich so selbstsicher, vielleicht lacht bereits die ganze Welt über Sie! Aber stimmt, ich sage ihnen jetzt etwas, das wird Sie erfreuen: VS, das LKA Berlin und div. andere Institutionen sind sehr, sehr stolz auf Sie!
Wer welches Stöckchen wirft, werden wir noch sehen…..
So, jetzt muss ich mich aber wieder um wichtigere Dinge kümmern z.B mein geliebtes Vaterland!!!!!Ha Ha Ha
Übrigens: Habe unserem Ex-Bundeskanzler Schröder schon die Hand gegeben, kenne Herrn Gensing und Herrn Schölermann persönlich, Herrn Rieger kannte ich auch, war ein sehr, sehr netter Mann…
so und jetzt loslaufen, Einkünfte einholen beim LKA Berlin Ha Ha Ha.
Und noch was: Ich möchte auch Niemanden gefallen!!!!!!!!!!!!
@Schriftleitung
Ja, jetzt fängt das Grübeln an!
Vertehe ich ja, dass meine Kommentare nicht freigeschaltet werden.
Am LKA kann`s ja nicht liegen, die kennen mich!
Also, warum plötzlich diese Zurückhaltung?
Nur keine Angst…bin zwar ein Hündchen..aber hat bestimmt einen Sinn..
oder hat A.M das verboten? DAS würde mich jetzt ehrlich am traurigsten stimmen……………und die Diskussion der Meinungsfreiheit neu entfachen…..
@”Blond”
Ich glaube, dich braucht hier niemand mehr zu “kommentieren” …
Friss hier einfach dein Gnadenbrot und wein` dich aus.
Art 5 II GG:
“Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.”
So ist Art. 5 I GG durch den §130 StGB beschränkt! Ein Blick ins Gesetz erleichterd die Rechtsfindung…
Für den wissenshungrigen Nichtjuristen: http://de.wikipedia.org/wiki/Meinungsfreiheit
Ist aber ein langer Artikel ohne Bilder!
“Und noch was: Ich möchte auch Niemanden gefallen!”
Nicht einmal dir selbst? Und dann von Stolz reden? Hmm alles in allem also nur zusammenhangloses, infantiles Geplapper. Ohne Wissen, ohne Bildung… ohne Zukunft.
Demokrat, der Urteil mag sich auf unterschiedliche Paragraphen beziehen. Trotzdem bleibt das Gefühl, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wurde.
Übrigens haben Sie im letzten Artikel eingestanden, dass jedes Gesetz auch Missbrauch provoziert. Das ist ein Fortschritt, weil Sie sonst stets der Polizei tadellos richtiges Verhalten attestierten.
James Blond, die Diskussion über Meinungsfreiheit hat hier schon sooooooo einen Bart! Weil sich öfter schon Nazis beschwerten, dass ihre – teils strafrechtlich relevante – Hetze hier nicht frei geschaltet wurde. Als wenn ein Blog ein streng neutraler Debattierplatz sein müsste. Auf dieses Thema hat hier keiner mehr Bock.
StimmT, habe auch Besseres zu tun.;-)
Gehe am Sonntag erst mal Schwimmen mit einem NPD-Mitglied, am Abend ins Theater mit einem Mitglied der Systempartei (ich glaube, CDU):
“Errare humanum est.”
Diskussion ist für mich auch insofern beendet, da ich es nicht länger ertragen kann, dass aus den Kommentaren des Herrn Mylius nur EINS zu erkennen ist: Ein, mit keinen Worten zu beschreibender, HASS, der unter keinen Umständen andere Meinungen akzeptiert geschweige denn zulässt.
Bin ein doffes Blondchen, aber es zeigt ganz deulich: Böse, verhärtete
Menschen gibt es wohl nicht nur bei den “Nazis”, gell?????????
@Demokrat
Wer hat behauptet, ich sei`mit mir nicht zufrieden????
Und tschüsssssssssss……..!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
[...] auch: Prozess gegen Wulff vertagt – Urteil mit Signalwirkung? Im Prozess gegen Thomas Wulff, Mitglied im NPD-Bundesvorstand, soll am 20. Oktober ein Urteil [...]
[...] hatte Nahrath unter anderem den Neonazi und NPD-Kader Thomas “Steiner” Wulff verteidigt. Zudem sollte er als Redner beim Rieger-Gedenkmarsch [...]
Facebook
Jüngste Artikel
RSS-Feed
Flattr
Kategorien
Publikative.org