Sitzblockade gegen NPD – keine Strafe für Thierse
Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse muss wegen seiner Sitzblockade gegen Neonazis am 1. Mai nicht mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Das Verfahren werde – vorbehaltlich der noch einzuholenden gerichtlichen Zustimmung – „wegen geringer Schuld“ eingestellt, teilte die Berliner Staatsanwaltschaft einem Bericht des Focus zufolge mit. Da eine Sitzblockade nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht als Gewalt zu bewerten sei, liege der Anfangsverdacht einer Nötigung nicht vor, hieß es weiter. Thierse (SPD) hatte zusammen mit anderen Politikern, darunter der Grünen-Politiker Wolfgang Wieland, am 1. Mai eine Zeit lang die Demonstrationsroute der Neonazis durch einen Berliner Bezirk blockiert.
Aus der Union und auch den eigenen Reihen war Thierse für sein Engagement hart kritisiert worden. Thierse betonte hingegen, er habe als Bundestagsvizepräsident die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten wie alle anderen auch.

Bundestagsvize Thierse bei einer Blockade gegen den Neonazi-Aufmarsch in Berlin. (Quelle: http://twitpic.com/photos/othertimes)
Die Staatsanwaltschaft erklärte laut Focus, maßgeblich für die beabsichtigte Entscheidung sei, dass die Blockade nur von kurzer Dauer gewesen sei. Die Abgeordneten hätten sich schließlich auf polizeiliche Aufforderung entfernt. Eine Strafverfolgung der Abgeordneten sei nur aufgrund ihres Bekanntheitsgrades möglich gewesen, weil die Personalien der übrigen Gegendemonstranten nicht festgestellt worden seien.
Neonazi erstattete Anzeige
Nach dem gescheiterten Neonazi-Aufmarsch in Berlin hatte der Neonazi Christian Worch aus Mecklenburg-Vorpommern Thierse angezeigt. Er erstattete nach eigenen Angaben “wegen des Verdachts des Verstoßes gegen § 21 VersG sowie § 111 StGB und aller eventuell weiterer infrage kommender Delikte” Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Berlin gestellt. Er ersuche
ausdrücklich um Mitteilung über die Behandlung meiner Anzeige, namentlich für den Fall einer Einstellung des Verfahrens. Ich mache geltend, daß ich in diesem Fall ein Beschwerderecht habe (und auch gewillt bin, davon Gebrauch zu machen), da ich Teilnehmer der von Herrn Schmidte angemeldeten Demonstration war und daher in der Ausübung meines Grundrechts aus Artikel 8 GG durch die Aktivitäten des Herrn Thierse beeinträchtigt war.
Neonazis suchen nach Strategie gegen Massenblockaden
Worch dürfte klar sein, welch große Bedrohung die neue Strategie der Massenblockaden für die neonationalsozialistische Demonstrationspolitik darstellt. Daher werden es Neonazis nun sicherlich verstärkt versuchen, die friedlichen Blockaden zu kriminalisieren. Die braunen Strategen wissen, dass die Polizei in den meisten Fällen nicht Hunderte oder Tausende friedliche Menschen von der Straße prügelt, um einigen Neonazis, die für die Abschaffung der Demokratie demonstrieren, den Weg freizuräuem. Von der fehlenden Verhältnismäßigkeit ganz zu schweigen.
Offener Brief: “Gewaltfreie (Sitz)blockaden dürfen nicht kriminalisiert werden!”
Doch die Berliner Staatsanwaltschaft prüfte auch schon von ganz allein, ob sie Ermittlungen einleiten soll. Ein Sprecher sagte laut tagesschau.de, in Betracht kämen Verstöße gegen das Versammlungsgesetz und Nötigung. Die Bewertung sei aber schwierig. Erst wenn sich der Anfangsverdacht einer strafbaren Handlung bestätige, käme ein Ermittlungsverfahren in Frage. Dies hat sich nun erledigt.
Siehe auch: Kritik an Thierse ist scheinheilig, Neonazi zeigt Bundestagsvize Thierse an

[...] This post was mentioned on Twitter by NPD-BLOG.INFO and Gegen Nazis, Werner Reisinger. Werner Reisinger said: RT @npdblog: Sitzblockade gegen NPD – keine Strafe für Thierse http://npd-blog.info/2010/05/20/thierse-npd-102/ [...]
Soweit ich es gelernt habe, stellt doch so eine Sitzblockade nur eine Ordungswidrigkeit dar, wegen (sinngemäß) unerlaubter Benutzung einer Straße, zu dem hätte es sich je nur um einen geringe Geldbuße gehandelt.
Und als MdB genießt doch Herr Thierse doch noch Immunität , so das das doch je alles eingestellt wird.
Hey Mensch das bringt mich ja auf eine Idee, in Zukunft setzen wir Ausländische Diplomaten als blockierer ein, die genießen doch Immunität.Das letzt geschriebene nicht zu ernst nehmen
[...] viaNPD-BLOG.INFO » Blog Archive » Sitzblockade gegen NPD – keine Strafe für Thierse. [...]
Hm, interessante Idee, falsch parken ist doch bei denen eh Teil der Etikette.
Also warum nicht mal taktisch klug die Wagenflotte auf ein paar Kreuzungen verteilen?
[...] hat Thierse nämlich … Wundersamerweise obsiegte jetzt Vernunft über deutsche Gründlichkeit Thierse geht straffrei aus und darf weiter dem verfassungsmäßig garantierten Versammlungsrecht Gebrauch machen – wie [...]
[...] Siehe auch: Sitzblockade gegen NPD – keine Strafe für Thierse [...]
[...] auch: Angriff auf Polizisten am 1. Mai: Neonazi verurteilt, Sitzblockade gegen NPD – keine Strafe für Thierse, Zehntausende gegen Neonazis auf den [...]
[...] hat Thierse nämlich … Wundersamerweise obsiegte jetzt Vernunft über deutsche Gründlichkeit Thierse geht straffrei aus und darf weiter dem verfassungsmäßig garantierten Versammlungsrecht Gebrauch machen – wie das [...]
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