Neonazis dürfen marschieren – Dresden kündigt Rechtsmittel an

Im vergangenen Jahr marschierten mehr als 6000 Rechtsextremisten durch Dresden. Vor und nach dem "Trauermarsch" griffen Neonazis Gegendemonstranten an (Foto: Marek Peters)
Vor dem Dresdner Verwaltungsgericht hat die rechtsextreme “Junge Landsmannschaft Ostdeutschland (JLO)” einen Etappensieg in Sachen “Trauermarsch” erreicht. Wie die Anmelder nach NPD-Angaben mitteilten, habe die 6. Kammer die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der JLO gegen eine Verfügung der Versammlungsbehörde wiederhergestellt, mit der statt des Trauermarschs nur eine stationäre Kundgebung erlaubt sein sollte. Die Verwaltungsrichter erklärten nun diese Einschränkung für rechtswidrig, da sie mit dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit unvereinbar sei.
Der Dresdner NPD-Landtagsabgeordnete Arne Schimmer erklärte dazu in gewohnt martialischer Art und Weise, das Gerichtsurteil sei “eine schallende Ohrfeige für jene politischen Kräfte, die nicht einsehen wollen, daß Versammlungsfreiheit eben auch die Versammlungsfreiheit der Andersdenkenden ist, um es einmal frei nach Rosa Luxemburg zu sagen”. Einmal mehr missbraucht die NPD Zitate von Menschen, deren Ermordung sie an anderer Stelle schon einmal öffentlich gebilligt hat – wie der NPD-Funktionär Hähnel.
Lex Dresden – nicht für NS-Opfer gültig?
Über die Absicht der Stadtverwaltung Dresden und der Polizeiführung des Freistaates Sachsen, den Neonazis am 13. Februar einen Aufmarsch am Bahnhof Dresden-Neustadt zu genehmigen, zeigte sich Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der GRÜNEN-Landtagsfraktion, empört: “Wie kann denn ein Naziaufmarsch an dem Ort, an dem die Nazis Dresdner Juden in die Vernichtungslager nach Polen abtransportiert haben, genehmigt werden?” Er verlange von der Dresdner Stadtverwaltung, dieses Vorhaben sofort aufzugeben, so Lichdi. “Wie kann dieser Versammlungsort nicht die Würde der Opfer verletzen? Lügen haben kurze Beine. Keine zwei Wochen nachdem CDU und FDP ein neues Versammlungsgesetz im Landtag verabschiedet haben, wird deutlich, dass es der Regierungskoalition nicht um den Schutz der Menschenwürde der Opfer des Nationalsozialismus geht.”
Ende Januar verabschiedete der Landtag mit den Stimmen von CDU und FDP ein Versammlungsgesetz, dass es erlauben sollte, Nazidemos an Orten, an denen Verfolgte des NS-Regimes gelitten haben, zu verbieten, wenn diese Demo die Würde dieser Opfer verletzt. Diese Verbotsmöglichkeit ist ausdrücklich nicht auf den Innenstadtbereich um die Frauenkirche beschränkt. Seit einigen Jahren ist am Eingang des Bahnhofs Dresden-Neustadt eine Gedenkplatte für die deportierten und ermordeten Juden angebracht. Die Inschrift lautet:
“Im Nationalsozialismus war der Güterbahnhof Dresden-Neustadt Ausgangspunkt oder Zwischenstation für viele Deportationen von jüdischen Frauen, Männern und Kindern. Im Oktober 1938 begann hier die Abschiebung von 724 Dresdner Juden nach Polen. Mit Zügen der Deutschen Reichsbahn erfolgte zwischen 1942 und 1944 ein großer Teil der Transporte in die Gettos Riga und Theresienstadt, in das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau sowie in andere Konzentrationslager.”
Die Entscheidung des Gerichts kommt nicht unbedingt überaschend. Der Neonazi Christian Worch hatte bereits spekuliert, dass die Anmelder mit ihrem Einspruch Erfolg haben könnten, da die Gerichte in Sachsen “neutraler” seien als in anderen Bundesländern.
Stadt legt Rechtsmittel ein
Die Landeshauptstadt Dresden teilte unterdessen mit, man sei weiterhin der Überzeugung, dass “alle durch die Versammlungsbehörde und Polizei vorgetragenen Argumente und Fakten dazu führen müssen, dass Aufzüge von Extremisten an diesem Wochenende nicht zu verantworten sind.” Aus diesem Grund werde die Landeshauptstadt Dresden beim Oberverwaltungsgericht Bautzen Rechtsmittel einlegen und seine Beschwerde ausführlich begründen“, erklärte Oberbürgermeisterin Helma Orosz.
Siehe auch: Gibt es Extremismus? Anmerkungen aus politischer Perspektive, Neonazis dürfen nicht durch Dresden marschieren, “Lex Dresden gegen Extremisten-Schwemme”, NPD stellt Anzeige gegen dresden-nazifrei, Staatsanwaltschaft legt dresden-nazifrei.de still, Dresden-Plakat: Politikerin der Linkspartei festgenommen, Starker Staat als Strategie, Kommentar: Mutwillige Vereinfachung, Hintergrund: Polizei geht gegen Dresden-Plakat vor

Wenn sie schon die Linken verscheuen, dann hätte sich die Stadt Dresden für die Rechten was besseres einfallen lassen müssen.
Immer wieder Dresden – Part II…
Selbst Änderungen im Sächsischen Versammlungsgesetz kann Nazis (in Dresden) nicht stoppen.
Die Richter der 6. Kammer des Dresdner Verwaltungsgerichts hoben die Entscheidung der Stadt Dresden, den “Trauermarsch” auf Grundlage des neuen VersG zu verb…
[...] NPD-BLOG.INFO » Blog Archive » Neonazis dürfen marschieren … [...]
Und jetzt alle:
“Dresden’s calling and is victimizing
preventing people from realizing
that there are things in the world you can’t stop with peace”
http://www.classless.org/2009/03/02/ugly-dresden-video-zu-dresden-calling/
http://www.youtube.com/watch?v=ZRQgIK24xfk
Wenn Lichdi nicht einmal eine stationäre Versammlung am nächstmöglichen unauffälligen Treffpunkt (einem Nebenbahnhof) dulden will, dann geht es ihm wohl doch darum, die Versanmlung ganz zu verhindern, also um die Aushebelung von Art. 8 GG.
“Mit der heutigen Entscheidung verbleibt es (zunächst) bei der von der JLO angemeldeten Aufzugstrecke. Von eigenen Auflagen hat die Kammer abgesehen. Sie hat allerdings darauf hingewiesen, dass bis zum Veranstaltungstag noch ausreichend Zeit zur Suche einvernehmlicher Lösungen bzw. einer gerichtlichen Entscheidung hinsichtlich der Streckenführung bestehe.”, Zitat Ende, siehe:
http://www.jlosachsen.de/index.php?option=com_content&task=view&id=84&Itemid=1
Na das ist doch mal eine “konstruktive” Nachricht: Die Veranstalter von Horst Mahler-Abenden finden “einvernehmliche Lösungen” mit Justiz und Versammlungsbehörden hinsichtlich der “Streckenführung”, auf der dann wieder Polen “Heim in`s Reich” geholt werden kann.
Wahrscheinlich war ein Fussballstadion (als “stationärer Ort” für die “JLO” und ihren Mob) zu klein? – Also wieder zurück auf die Straße … da, wo für Europas Neonazis in Dresden der ideale Ort ist, das Geschenk der Demonstrations- und Meinungsfreiheit so richtig auszukosten.
Das erinnert mich “etwas” an das letzte “Fest der Völker”: erst Nein, dann Ja … und plötzlich fielen alle Züge aus… *lol*
Aber jetzt mal ohne “Sarkasmus”: Arme Polizei. Die Schmerzgrenze eines Masochisten … Denen war klar, dass auch “stationär” KEINE Sicherheit zu gewährleisten ist: nicht in einen Millionenstadt und unter diesen aufgeheizten Bedingungen. – Nun legt die Justiz nach und läßt Europas Neonazis wieder auf die Straßen der Millionenstadt. Und die Nazis werden anreisen: in Zügen, in Autos, in Bussen … quer durchs Land. Und sofern dieser Aufmarsch (egal ob “stationär” oder nicht) wirklich von juristisch sanktioniertem Bestand bleibt, werden Tausende Neonazis in den Abendstunden des 13. Februar auch wieder in ihre Löcher zurückreisen. Da werden dann wieder einige Menschen “auf der Strecke” bleiben und eine “unheimliche Begegnung der Dritten Art” haben … so wie in den Vorjahren.
An Soetwas möchte doch aber unsere Justiz nicht denken, sofern sie angesichts des organisierten Aufmarsches überhaupt noch an Irgendetwas denkt. Also wenn schon volksverhetzende Aufmärsche und zu befürchtende Ausschreitungen in der “Ost-Zone” – dann bitte doch im Vorfeld noch “demokratisch” abgesegnet, zumal dies auch auch der erste Aufmarsch ist, keine Erfahrungswerte vorliegen, man nicht weiß wer aufmarschiert … Dass die deutsche Justiz und die deutschen Innenminister überhaupt wissen wofür die Abkürzung “JLO” steht ist wirklich hoch anzurechnen …
Ob das alles die Polizei tangiert, die anschließend die Leichen einsammeln darf. Ach ja: Und die Politik … ich sehe, höre und lese sie jetzt schon, sofern wieder Menschen in`s Krankenhaus kommen. Diese Betroffenheit … dieser Ritus … dieses Entsetzen. Hätten wir das nur früher gewußt …
Und die Medien? 2 Min. in diesem Sender, ein paar Sekunden dort, ein paar Sekunden hier …
Ist aber nicht schlimm, ist ja Karneval am 13. Februar in “Mitteldeutschland”, da gibt`s viel zu berichten.
Woll`n wa se nei lasse …!? *tätä, tätä, tätä*
Als ob es nie eine faschistische Nacht gegeben hätte! Ich habe mich immer als Kind – was ja nun viele Jahrzehnte her ist – gefragt, wie kann es möglich sein, das Menschen so eine Barberei zugelassen haben. Jetzt erlebe ich es selbst! Da hilft nur eins über alle verschiedenen Weltanschauungen hinweg zusammen gegen diesen schwarzen Sumpf und ob da Händchen halten reicht, wage ich zu bezweifeln.
Zu befürchtende Ausschreitungen als Argument für ein Verbot?
Der demokratische Staat kann eine Versammlung verbieten, wenn er feststellt, dass er sie nicht wirksam vor Ausschreitungswilligen schützen kann.
Er kann sich aber nicht im vorhinein zum Komplizen der Ausschreitungswilligen machen, indem er deren Ausschreitungen einkalkuliert, um sie als Vorwand für ein Versammlungsverbot nutzen zu können.
So was funktioniert in Weißrussland. Es funktioniert auch mal in Köln (erste Pro-Köl-Versammlung 2008), aber auch da nicht dauerhaft (bei der zweiten Pro-Köln-Versammlung 2009 hat man’s nicht mehr probiert). Warum? Weil sonst das Vertrauen in den Staat als Garanten von Art. 8 GG kaputt ist.
*grummel*
——– Original-Nachricht ——–
Datum: Sun, 07 Feb 2010 21:17:39 +0100
Von: “axel mylius”
An: info@gruene-bundestag.de
Betreff: Fwd: (informative Weiterleitung) NS-Großaufmarsch in Dresden am 13. Februar 2010. – Die Forderungen des Sächsischen Innenminister, Herrn Ulbig, zur Verschärfung des Polizeirechts im Vorfeld des benannten Aufmarsches. – Anfrage an das BMI/Abtlg. Innere Sicherheit.
——– Original-Nachricht ——–
Datum: Sun, 07 Feb 2010 21:17:04 +0100
Von: “axel mylius”
An: fraktion@linksfraktion.de
Betreff: Fwd: (informative Weiterleitung) NS-Großaufmarsch in Dresden am 13. Februar 2010. – Die Forderungen des Sächsischen Innenminister, Herrn Ulbig, zur Verschärfung des Polizeirechts im Vorfeld des benannten Aufmarsches. – Anfrage an das BMI/Abtlg. Innere Sicherheit.
——– Original-Nachricht ——–
Datum: Sun, 07 Feb 2010 21:16:31 +0100
Von: “axel mylius”
An: pressestelle@fdp-bundestag.de
Betreff: Fwd: (informative Weiterleitung) NS-Großaufmarsch in Dresden am 13. Februar 2010. – Die Forderungen des Sächsischen Innenminister, Herrn Ulbig, zur Verschärfung des Polizeirechts im Vorfeld des benannten Aufmarsches. – Anfrage an das BMI/Abtlg. Innere Sicherheit.
——– Original-Nachricht ——–
Datum: Sun, 07 Feb 2010 21:15:52 +0100
Von: “axel mylius”
An: frabuero@spdfraktion.de
Betreff: Fwd: (informative Weiterleitung) NS-Großaufmarsch in Dresden am 13. Februar 2010. – Die Forderungen des Sächsischen Innenminister, Herrn Ulbig, zur Verschärfung des Polizeirechts im Vorfeld des benannten Aufmarsches. – Anfrage an das BMI/Abtlg. Innere Sicherheit.
——– Original-Nachricht ——–
Datum: Sun, 07 Feb 2010 21:15:15 +0100
Von: “axel mylius”
An: fraktion@cducsu.de
Betreff: Fwd: (informative Weiterleitung) NS-Großaufmarsch in Dresden am 13. Februar 2010. – Die Forderungen des Sächsischen Innenminister, Herrn Ulbig, zur Verschärfung des Polizeirechts im Vorfeld des benannten Aufmarsches. – Anfrage an das BMI/Abtlg. Innere Sicherheit.
——– Original-Nachricht ——–
Datum: Sun, 07 Feb 2010 21:14:42 +0100
Von: “axel mylius”
An: InternetPost@bundesregierung.de
Betreff: Fwd: (informative Weiterleitung) NS-Großaufmarsch in Dresden am 13. Februar 2010. – Die Forderungen des Sächsischen Innenminister, Herrn Ulbig, zur Verschärfung des Polizeirechts im Vorfeld des benannten Aufmarsches. – Anfrage an das BMI/Abtlg. Innere Sicherheit.
——– Original-Nachricht ——–
Datum: Sun, 07 Feb 2010 21:13:55 +0100
Von: “axel mylius”
An: geschaeftsbereich-ordnung-sicherheit@dresden.de
Betreff: Fwd: (informative Weiterleitung) NS-Großaufmarsch in Dresden am 13. Februar 2010. – Die Forderungen des Sächsischen Innenminister, Herrn Ulbig, zur Verschärfung des Polizeirechts im Vorfeld des benannten Aufmarsches. – Anfrage an das BMI/Abtlg. Innere Sicherheit.
——– Original-Nachricht ——–
Datum: Sun, 07 Feb 2010 21:13:13 +0100
Von: “axel mylius”
An: oberbuergermeisterin@dresden.de
Betreff: Fwd: (informative Weiterleitung) NS-Großaufmarsch in Dresden am 13. Februar 2010. – Die Forderungen des Sächsischen Innenminister, Herrn Ulbig, zur Verschärfung des Polizeirechts im Vorfeld des benannten Aufmarsches. – Anfrage an das BMI/Abtlg. Innere Sicherheit.
——– Original-Nachricht ——–
Datum: Sun, 07 Feb 2010 21:12:44 +0100
Von: “axel mylius”
An: info@smi.sachsen.de
Betreff: Fwd: (informative Weiterleitung) NS-Großaufmarsch in Dresden am 13. Februar 2010. – Die Forderungen des Sächsischen Innenminister, Herrn Ulbig, zur Verschärfung des Polizeirechts im Vorfeld des benannten Aufmarsches. – Anfrage an das BMI/Abtlg. Innere Sicherheit.
——– Original-Nachricht ——–
Datum: Sun, 07 Feb 2010 21:12:13 +0100
Von: “axel mylius”
An: zentrale@bundesnachrichtendienst.de
Betreff: Fwd: (informative Weiterleitung) NS-Großaufmarsch in Dresden am 13. Februar 2010. – Die Forderungen des Sächsischen Innenminister, Herrn Ulbig, zur Verschärfung des Polizeirechts im Vorfeld des benannten Aufmarsches. – Anfrage an das BMI/Abtlg. Innere Sicherheit.
——– Original-Nachricht ——–
Datum: Sun, 07 Feb 2010 21:11:11 +0100
Von: “axel mylius”
An: bfvinfo@verfassungsschutz.de
Betreff: Fwd: (informative Weiterleitung) NS-Großaufmarsch in Dresden am 13. Februar 2010. – Die Forderungen des Sächsischen Innenminister, Herrn Ulbig, zur Verschärfung des Polizeirechts im Vorfeld des benannten Aufmarsches. – Anfrage an das BMI/Abtlg. Innere Sicherheit.
——– Original-Nachricht ——–
Datum: Sun, 07 Feb 2010 21:09:56 +0100
Von: “axel mylius”
An: info@bka.de
Betreff: Fwd: (informative Weiterleitung) NS-Großaufmarsch in Dresden am 13. Februar 2010. – Die Forderungen des Sächsischen Innenminister, Herrn Ulbig, zur Verschärfung des Polizeirechts im Vorfeld des benannten Aufmarsches. – Anfrage an das BMI/Abtlg. Innere Sicherheit.
——– Original-Nachricht ——–
Datum: Sun, 07 Feb 2010 21:04:17 +0100
Von: “axel mylius”
An: IS3@bmi.bund.de
Betreff: NS-Großaufmarsch in Dresden am 13. Februar 2010. – Die Forderungen des Sächsischen Innenminister, Herrn Ulbig, zur Verschärfung des Polizeirechts im Vorfeld des benannten Aufmarsches. – Anfrage.
——– Original-Nachricht ——–
Datum: Sun, 07 Feb 2010 21:03:33 +0100
Von: “axel mylius”
An: IS2@bmi.bund.de
Betreff: NS-Großaufmarsch in Dresden am 13. Februar 2010. – Die Forderungen des Sächsischen Innenminister, Herrn Ulbig, zur Verschärfung des Polizeirechts im Vorfeld des benannten Aufmarsches. – Anfrage.
An das
Bundesministerium des Innern
Abtlg. Innere Sicherheit
IS2@bmi.bund.de
IS3@bmi.bund.de
Axel Mylius
Schwarzmeerstr. 25/714
10319 Berlin
Tel.: (030) 513 87 82
a.mylius@gmx.net
Berlin, 7. Februar 2010
Betreff:
NS-Großaufmarsch in Dresden, 13. Februar 2010
Betreff:
Die Forderungen des Sächsischen Innenminister, Herrn Ulbig, zur Verschärfung des Polizeirechts im Vorfeld des benannten Aufmarsches
__________________________________
Sehr geehrte Damen und Herren,
Im Vorfeld des nationalsozialistischen Großaufmarsch in Dresden und den mutmaßlich mit ihm einhergehenden schweren Ausschreitungen während des Aufmarsches sowie am Rande (Bahnhöfe, Autobahnraststätten etc.), muß ich als engagierter Bundesbürger Fragen an Sie richten.
Bevor ich diese Fragen stelle, muß ich ebenso auf Ihren Kenntnisstand verweisen:
Sie erhielten von mir über den Zeitraum mehrerer Jahre immer wieder Anfragen, bzw.Weiterleitungen von Anfragen, zu einem sog. „Junge Landsmannschaft Ostdeutschland e.V.“ (der Anmelderin der Aufmärsche in Dresden). In diesen Anfragen und Hinweisen verwies ich immer wieder auf die Veranstaltungen und auf das Klientel des Vereines.
Weiterhin stellte ich Petitionen hinsichtlich einer Aberkennung des Vereinsstatus der „JLO“, in denen ich auf den Kenntnisstand des BfV aufmerksam machte, das von mir massiv angeschrieben wurde. Ich betonte, dass ich kein Verständnis dafür aufbringe, wenn die „JLO“ weiterhin unter dem Kenntnisstand des BfV (bzw. des LfV Sachsen) – und somit auch unter Kenntnis des Sächsischen Innenminister sowie des Innenminister des Bundes – ihre volksverhetzenden Veranstaltungen für Jugendliche und unter einem Vereinsstatus fortsetzen kann.
Sämtliche Petitionsverfahren wurden eingestellt, und auch dazu wurden Sie von mir angeschrieben, unabhängig davon, dass von Ihrer Kanzlei 13, gegenüber dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, eigene Ausführungen zur „JLO“ und dem Kenntnisstand des BfV erfolgten.
Nach den Einstellungen der Petitionsverfahren wandte ich mich – ebenfalls massiv – an die Polizei. Der Polizei wurden die gleichen offenen Quellen zu den Aktivitäten der „JLO“ aufgezeigt, die auch vorher gegenüber dem BfV benannt wurden. Diese Aufzeigungen der Quellen (u.A. zu den Netzwerken der „JLO“, ihren Veranstaltungen, ihren Referenten usw.) sowie meine damit einhergehenden Anfragen an die Polizei, waren derartig massiv, dass ich zwei Vorladungen seitens der Polizei in Berlin erhielt. Man teilte mir mit, dass das BKA nicht mehr im Stande ist, alle Hinweise auszuwerten und/oder auf die Vorlage einer evtl. vorliegenden Strafrelevanz zu prüfen. Zu diesem Treffen muß ich anmerken, dass ich gegenüber den Beamten in Berlin unmißverständlich meine Motivation für die erfolgten Anfragen dargelegt habe (speziell hinsichtlich meiner beiden Petitionen zur „JLO“ und zu den Monitoring-Fachabteilungen des BfV), und dass auch seitens der Polizei keinerlei Vorwürfe (welcher Art auch immer) gegenüber meiner Person erhoben wurden. Ich teilte auch der Polizei mit, dass ich Verständnis dafür aufbringe, wenn man sich ein Bild zu meiner Person machen möchte, sofern ständig durch mich – auch durchaus ermüdende und sich wiederholende – Anfragen (insbesondere zur „JLO“) erfolgen.
Auch Ihr Ministerium ist über diese Anfragen bzw. Hinweise in Kenntnis, da ich sämtliche Schreiben an die zuständigen Stellen an Ihr Ministerium weitergeleitet habe. – Auch dies teilte ich der Polizei mit.
Da weiterhin und meiner festen Überzeugung nach, speziell durch das deutschsprachige Internet, authentische Quellen zu den nationalsozialistischen und volksverhetzenden Bestrebungen der „JLO“ und seitens ihrer Anhänger- und Unterstützerschaft vorliegen, war es mir unmöglich, meine Anfragen und Hinweise – speziell zu dem erneuten Aufmarsch der „JLO“ in Dresden – einzubremsen: Also erfolgten auch nach den beiden Vorladungen zur Polizei weitere und massive Anfragen, auch hinsichtlich der NPD/JN etc. Bereits vor Jahren teilte Ihr Ministerium dem Petitionsausschuss des Bundestages mit, dass die Aufmärsche der „JLO“ durch die NPD/JN immer stärker dominiert werden.
Ich muß, hinsichtlich meiner Anfragen und Hinweise, weiterhin davon ausgehen, dass die Polizei, oder andere zuständige Behörde in unserem Land, selbstverständlich von mir nicht verlangen, dass ich Prüfungserbitten zu evtl. vorliegenden Straftatsbeständen einstelle. – Ein solcher „Wunsch“ wurde auch nicht seitens der Polizei (oder einer anderen Stelle) und zu keinem Zeitpunkt an mich heran getragen: weder suggerierend, geschweige offen drohend.
Um nun zu meiner Frage zu kommen, bleibt es für mich im Vorhinein bei der blanken Benennung von nüchternen Fakten bzgl.Vergangener sowie dem anstehenden Aufmarsch in Dresden am 13. Februar 2010:
1.) Unabhängig von ihrer Relevanz, erhielten seit Jahren die zuständigen Stellen massive Hinweise zur „JLO“; ich ging zu jedem Zeitpunkt dieser Hinweise davon aus, dass es sich bei der „JLO“ um eine kriminelle Vereinigung handelt und habe, als Nichtjurist, mich (so fundiert es mir möglich war) dahingehend geäußert – auch gegenüber Ihrem Ministerium;
2.) Alle zuständigen Stellen (des Freistaates Sachsen und des Bundes) wurden um eine Prüfung der vorliegenden Inhalte gebeten, mit dem Ziel eines Verbotsverfahren gegen den Verein;
3.) Von diesen Prüfungserbitten abgesehen, erfolgten über Jahre gegenüber den zuständigen Stellen die Aufzeigungen der Vorfeldpropaganda, der Propaganda während der Aufmärsche, sowie Aufzeigungen zur Propaganda nach den Aufmärschen; ebenso erfolgten massive Hinweise zum kompletten Klientel der „JLO“ und dessen Zielsetzungen;
4.) Ungeachtet sämtlicher Hinweise schlossen alle Behörden aus, dass seitens der „JLO“ Straftaten vorliegen, von ihr eine Gefahr für die Innere Sicherheit oder eine Jugendgefährdung ausgehe, und dass keine Fehleinschätzungen/Fehlanalysen seitens maßgeblicher Stellen (insbesondere dem BfV) vorliegen;
5.) Eine Prüfung der Relevanz eines Verbotsverfahren (die verworfen wurde) erfolgte durch das zuständige SMI, und der Petitionsausschuss des Bundestages bestätigte jene Prüfung eines eventuellen Verbotsverfahren durch das SMI;
6.) Da der Verein somit als nicht verboten betrachtet werden kann, konnte er über Jahre – auch in diesem Jahr – in Dresden Demonstrationen anmelden, in dessen Folge es in Dresden zu ständig wachsenden Aufmärschen nationalsozialistischer Personenzusammenschlüsse aus dem In- und Ausland kommt;
7.) Speziell in diesem Jahr bildete sich ein breites zivilgesellschaftliches Gegen-Bündnis, das u.A. auch zum Zivilen Ungehorsam (in Form von Sitzblockaden) aufgerufen hat. Polizei und Justiz im Freistaat Sachsen gehen im Vorfeld der Demonstration von Aufrufen zu kriminellen Handlungen aus. Nach Einsprüchen dagegen, spricht die Justiz im Freistaat Sachsen davon, dass ihrerseits, Zitat „Fehler gemacht wurden“ (mutmaßlich hinsichtlich der Beurteilung des Zivilen Ungehorsams);
8.) Es kommt zu einem Verbot des Aufmarsches der „JLO“ durch die Stadt Dresden, das durch das VG Dresden mit der Begründung aufgehoben wurde, dass eine „stationäre Versammlung“ das Recht der „Demonstrations- und Versammlungsfreiheit“ für die „JLO“ einschränkt: somit kommt es zwangsläufig zu einer Situation, in der mutmaßlich mehrere Tausend Neonazis erneut durch die Stadt Dresden ziehen können, mutmaßlich unter Auflagen und starker sichernder Polizei-Präsenz.
Nun zu meinen Fragen:
Da ich es für Unmöglich erachte, einen Aufmarsch mehrerer Tausend Neonazis sowie mutmaßlich gleich vieler Gegendemonstranten so abzusichern, dass es in einer Metropole wie Dresden (speziell angesichts aller Örtlichkeiten und einer momentan zugefrorenen Elbe) nicht zu massiven Ausschreitungen kommt, bleibt mir nicht nur die Entscheidung jenes VG Dresden schleierhaft, sondern ebenso die nur als fragwürdig zu bezeichnende Inaktivität des Sächsischen Innenministers, Herrn Ulbig.
Herr Ulbig und der Sächsischen Justizminister haben im Vorfeld dieses Aufmarsches ein „Klima“ verbreitet (durch ihre Stigmatisierungen DER Gegendemonstranten), dass es der Polizei äußerst schwer machen wird ihren Aufgaben in derartiger Art- und Weise nachzukommen, die von ALLEN Gegendemonstranten letztendlich als nicht provokativ angesehen wird. Es bleibt mir unverständlich, wie in einer solch aufgeheizten Situation überhaupt seitens des Innenministers mit einem grundsätzlich friedfertigen Verlauf zu rechnen ist, in dem auch den Gegendemonstranten ihr Protest in Form von Sitzblockaden zugestanden werden muß. Wie glaubt der Innenminister und die jeweiligen Polizeieinsatzleiter, mehrere – mutmaßlich zehntausende – Menschen, noch dazu in einer Großstadt, so von einander fernzuhalten, dass tausende Neonazis nicht „der Ansicht“ sind, sich durch Selbstjustiz „einen Weg“ zu bahnen, sofern dieser durch Gegendemonstranten blockiert seien sollte!? – Wird im Winter seitens der Polizei erwogen Wasserwerfer aufzufahren!? – Ist dem Innenminister bekannt, wie viele mutmaßliche Sitzblockaden durch das Wegtragen von Gegendemonstranten Polizeikräfte bündeln, die mutmaßlich Andernorts benötigt werden!? – Wie sollen Seiten- und Zufahrtsstraßen gesichert werden, wenn sich bereits Einsatzfahrzeuge gegenseitig blockieren!? – Was ist mit der Bevölkerung von Dresden!? …Und so weiter und so fort.
Im Vorfeld eines doch wohl zu erwartenden Chaos – durch die juristische Sanktionierung der Verlagerung der NS-Demonstration auf die Straße und OHNE DEUTLICHEN Hinweis seitens des Sächsischen Innenministers zur logistischen Unmöglichkeit dieses Unterfangens für die Polizei -, wird offenbar Herr Ulbig mit folgenden Forderungen an Ihr Ministerium herantreten, sofern sie nicht schon erfolgten. – Ich zitiere den Videotext des MDR:
„Dresden: Innenminister Ulbig fordert weiterhin härtere Strafen bei Gewalt gegen Polizisten. MDR 1 RADIO SACHSEN sagte er, sollte das Bundesinnenministerium nicht innerhalb der nächsten sechs Wochen einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen, werde Sachsen eine eigene Initiative im Bundesrat starten.“, Zitat Ende.
Sehr geehrte Damen und Herren. – Meine hauptsächliche Frage lautet nun, ob Sie allen Ernstes der Ansicht sind, dass Herr Ulbig seriös seinen Aufgaben gewachsen ist, wenn er im Vorfeld des NS-Aufmarsches in Dresden mit diesen, ansich zu begrüßenden, Forderungen an Sie heran tritt?
Ich muß, gerade in diesem Jahr und angesichts des ebenfalls zu begrüßenden breiten gesellschaftlichen Protestes, erneut fragen, wessen Geistes Kind ein Innenminister in Sachsen ist, der Tausende Neonazis auf die Straße läßt, OBWOHL er wissen muß, dass es für diese in diesem Jahr kein „Spaziergang“ wird. – Die Menschen nehmen augenscheinlich ihr Recht auf zivilen Ungehorsam wahr, und Sie werden wissen, dass nur „ein Funke“ genügt, um eine Eskalation herbei zu führen, die nicht „nur“ zu Verletzten unter den Gegendemonstranten führt, sondern auch innerhalb der Reihen der Polizei!
Die momentane Situation läßt mir keine andere Möglichkeit als davon auszugehen, dass dieser NS-Aufmarsch gezielt auf die Straße zurück verlagert wird, um eine Eskalation zu erhoffen, in deren Folge von Ihnen eine Verschärfung der Gesetzeslage ernötigt wird! – Überdies scheint bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht einmal die Streckenführung für Tausende Neonazis festzustehen, wobei ich doch stark meiner Hoffnung Ausdruck verleihen möchte, dass es in Sachsen nicht schon bereits zu Absprachen zwischen Versammlungsbehörden, Justiz und „JLO“ gekommen ist, die es Europas Neonazis ermöglichen, ohne sicht- oder hörbaren Gegenprotest aufzumarschieren.
Man will die „JLO“ nicht verbieten; man will die nationalsozialistischen Aufmärsche nicht beenden, und ein breites Gegenbündnis wird stigmatisiert. – Gleichzeitig werden nicht nur NOCH MEHR Neonazis auf die Straße gelassen, sondern überdies die Gelder in Sachsen für die Jugendarbeit gekürzt! – Nun kommt ein Innenminister, der offenbar „seine“ eigene Polizei „verheitzt“, um dadurch vorgeblich für deren Sicherheit zu sorgen …
Sofern bis zum 13. Februar kein juristischer Bescheid erfolgt, der den NS-Aufmarsch durch Dresdens Straßen verhindert, muß ich Sie bitten zu prüfen, ob Herr Ulbig seinen Aufgaben gewachsen ist!
Mit freundlichen Grüßen
Mylius
_____________________________________
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[...] auch: Neonazis dürfen marschieren – Dresden kündigt Rechtsmittel an, “Wir kriegen euch alle!” – Polizei hörte Drohungen [...]
[...] Vor dem Dresdner Verwaltungsgericht hat die rechtsextreme “Junge Landsmannschaft Ostdeutschland (JLO)” einen Etappensieg in Sachen “Trauermarsch” erreicht. Wie die Anmelder nach NPD-Angaben mitteilten, habe die 6. Kammer die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der JLO gegen eine Verfügung der Versammlungsbehörde wiederhergestellt, mit der statt des Trauermarschs nur eine stationäre Kundgebung erlaubt sein sollte. Die Verwaltungsrichter erklärten nun diese Einschränkung für rechtswidrig, da sie mit dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit unvereinbar sei. weiter… [...]
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