Pinneberg: Neonazis dürfen marschieren
Nach Medienberichten ist der Kreis Pinneberg endgültig mit dem Versuch gescheitert, den Aufmarsch von Neonazis in Pinneberg verbieten zu lassen. Eine entsprechende Untersagungsverfügung der Versammlungsbehörde hatten die Neonazi vor dem Verwaltungsgericht Schleswig angefochten. Der Kreis legte dagegen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht des Landes ein – und verlor. Die Argumentation der Behörde, das Demonstrationsverbot sei aufgrund eines Mangels an Polizeikräften notwendig, wiesen die Richter zurück.
Der Landkreis als zuständige Versammlungsbehörde hatte auf die Erfahrungen mit insgesamt vier Demonstrationen der rechtsextremen Szene in Pinneberg hingewiesen und Wulff eine Verbotsverfügung zugestellt. Nach Einschätzung des Kreises sei das Gefährdungspotenzial zu hoch, um eine Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit auszuschließen. Außerdem hatte die Behörde auf die räumliche Enge am Bahnhof als geplanten Auftaktort des Aufmarsches verwiesen. Nach der Gerichtsentscheidung hat der Landkreis nun die Möglichkeit den weiteren Rechtsweg zu beschreiten oder die Demonstration unter Auflagen zu genehmigen.
Mit dem erstmalig angemeldeten “Tag der deutschen Zukunft” plant Wulff, künftig jedes Jahr in einer anderen norddeutschen Stadt einen solchen Marsch zu veranstalten. Erwartet werden zu der Demonstration etwa 100 bis 250 Neonazis.
Strukturen reaktivieren
Beobachter der norddeutschen Neonazi-Szene bewerten den geplanten Aufmarsch als Versuch der rechtsextremen Szene ihre Strukturen in der Region um Pinneberg zu reaktivieren und dort verstärkt Fuß zu fassen. Seit dem Verbot der Gruppe „Combat 18 Pinneberg“ im Jahr 2005 habe es zwar immer wieder Versuche gegeben neue Strukturen zu etablieren – diese seien jedoch immer wieder gescheitert.
Außerdem liegen drei weitere Demonstrationsanmeldungen vor, die sich gegen den Neonaziaufmarsch richten. Unter anderem ruft das „Bündnis gegen rechts“ dazu auf, sich den Neonazis mit vielfältigem und kreativen Protest in den Weg zu stellen.
Siehe auch: Kreis Pinneberg verbietet Neonazi-Aufmarsch am 06. Juni, Neonazis um NPD-Funktionär Wulff wollen in Pinneberg aufmarschieren, Demonstration in Lübeck gegen Neonazi-”Trauermarsch”, Revision gegen Freispruch für Ex-NPD-Landeschef, Bandenkrieg zwischen Rockern und Neonazis in Schleswig-Holstein?, NPD-SH wählt Schäfer als Spitzenkandidaten, Wulff auf der Landesliste, Politik nicht zum Anfassen: NPD-Kandidatin greift angeblich zum Elektroschocker, SH: Ex-NPD-Landeschef Borchert nach Massenschlägerei in Untersuchungshaft, SH: Drohungen gegen Richter nach Urteil gegen NPD-Funktionär, Kiel: Schlägerei nach NPD-Einzug ins Rathaus


Nur 24h nach der Rede der deutschen Bundeskanzlerin, des US-Präsidenten und Herrn Wiesel im ehemaligen Konzentrationslager Buchenwald, unterstützt “die” deutsche Justiz erneut Nationalsozialisten in Pinneberg dadurch, in dem man die rassistische Blase aufmarschieren läßt – “passend” zum “D-Day”, und mutmaßlich wieder unter dem “Hinweis” auf das Grundgesetz!
Während des Nationalsozialismus sprachen deutsche Richter “Recht im Namen des Führers” sowie im “Namen des Volkes” als sog. “Blutsgemeinschaft”: Heutzutage hat es sich augenscheinlich eingebürgert, das Nationalsozialisten nicht “unter dem direkten Schutz des Führers des Dritten Reiches, Adolf Hitler, stehen”, sondern unter direktem Schutz des Deutschen Grundgesetzes…
Erneut stellte sich ein VG hinter die nationalsozialistischen Aktivisten und erteilt ihren Bestrebungen zur erneuten Errichtung einer “blutsgebundenen Volksgemeinschaft”, ihrem (der NS-Aktivisten) Kampf gegen “Volksfeinde”, dem aktionsorientierten Geschichtsrevisionismus zum Gedenktag des “D-Day” usw. die “Absolution”: Als hätte es nie einen Artikel 139 Grundgesetz und Hinweise im Vorfeld des Aufmarsches seitens der Polizei, des Verfassungsschutz oder der Stadt Pinneberg gegeben.
Auch in diesem Fall wird wohl in den kommenden Tagen die Frage an das Bundesministerium der Justiz gestattet seien, wie dort die Entscheidungen von Richtern gewertet werden, die doch eigentlich in Kenntnis um die nationalsozialistischen Bestrebungen des aufmarschierten Klientels seien müssten.
Bei diesen ständigen Gewährungen der Aufmärsche eines “Rasse”-fixierten und “Volkstot”-bekümmerten Klientels seitens diverser Richter, scheint es wirklich innerhalb der deutschen Justiz so etwas wie “blutliche Linien” und “bestimmte deutsche Räume” zu geben, wo “hochbegabte” Richter eine “Vererbungs-Affinität” zu Nationalsozialisten haben…
Da „Minderheiten“ ja heute wieder unbekümmert “Rasse” und “Volksgemeinschaft” propagieren können, wird man wohl Nachsicht üben, wenn Anfragen zu den “blutlichen Linien” deutscher Richter, und zurück in die Zeit der NS-Justiz, gestellt werden. – Wobei ich mich hierbei ausdrücklich auf jene Juristen beziehe, die ständig, und angesichts des Grundgesetzes, die NS-Aufmärsche “abnicken” und von “Demonstrations- und Meinungsfreiheit” faseln.
Zu diesen Juristen fällt mir dann eigentlich nur noch eine zynische “Verschwörungsfrage” ein:
“Nach Sichtweise des braunen Mob`s, soll` es einen sog. „Ewigen Juden“ geben – gibt` es neben „Diesem“ auch einen “ewigen deutschen Richter”…!? *lol*