Übersicht der Verbote gegen rechtsextreme Vereine seit 1992
In den 1990iger Jahren und nach der Jahrtausendwende sind zahlreiche rechtsextreme Vereine verboten worden. Die Wirkung ist umstritten. Die Neonazis waren zwischenzeitlich organisatorisch geschwächt, entwickelten aber neue Konzepte, die zum Erfolgsmodell wurden: die “Freien Kameradschaften”. Dies sind Organisationen ohne organisatorischen Rahmen, die niedrigschwellige Angebote bieten.
Allerdings braucht die rechtsextreme Bewegung auch feste Organisationen, besonders für größere Veranstaltung und besonders für die Akquise von Geld. So war das 2008 verbotene ”Collegium Humanum” als gemeinnützig anerkannt – öffentlich subventionierte Holocaust-Leugner sozusagen. Die FDP äußerte den Verdacht, auch die jetzt verbotene HDJ sei als gemeinnützig anerkannt gewesen.
1992: “Nationalistische Front”, “Deutsche Alternative”, “Deutsche Kameradschaft Wilhelmshaven” (Niedersachsen),”Nationale Offensive”
1993: “Nationaler Block” (Bayern), “Heimattreue Vereinigung Deutschlands” (Baden-Württemberg), “Freundeskreis Freiheit für Deutschland” (Nordrhein-Westfalen)
1994: “Wiking Jugend”
1995: “Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei” (FAP), “Nationale Liste Hamburg” (Hamburg), “Direkte Aktion/Mitteldeutschland” (Brandenburg)
1996: “Skinheads Allgäu” (Bayern)
1997: “Kameradschaft Oberhavel” (Brandenburg)
1998: “Heide-Heim” Hamburg und Buchholz
2000: “Hamburger Sturm”, “Blood and Honour” sowie die Jugendorganisation “White Youth”
2001: “Skinhead Sächsische Schweiz” (SSS) (Sachsen)
2004: “Fränkische Aktionsfront” (Bayern)
2005: “Kameradschaft Tor”, “Mädelgruppe”, “Berliner Alternative Süd-Ost” (Berlin), “Kameradschaft Hauptvolk” inklusive Untergliederung, “Sturm 27″ (Brandenburg), “ANSDAPO” (Brandenburg)
2006: “Schutzbund Deutschland” (Brandenburg)
2007: “Sturm 34″ (Sachsen)
2008: “Collegium Humanum”, “Bauernhilfe e.V.”, “Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten (VRBHV)”
2009: “Heimattreue Deutsche Jugend”

[...] Am 1. September 2010 verhandelt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über eine Klage gegen das Verbot des Vereins „Heimattreue Deutsche Jugend“ (HDJ). Auf Anfrage des Autors sagte eine Sprecherin, es werde mit einer Entscheidung gerechnet. Allerdings handele es sich um eine komplexe Sache. Die HDJ werde durch den Stuttgarter Anwalt Oswald Seitter vertreten. Die HDJ war im März 2009 verboten worden. Sie galt als wichtigste neonazistische Nachwuchsorganisation. Das Verbot ist bis heute allerdings nicht rechtskräftig – wegen der Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht. Hintergrund: Dokumentation: Innenministerium zum Verbot der HDJ, Übersicht der Verbote gegen rechtsextreme Vereine seit 1992 [...]
[...] Das HDJ-Verbot erfolgte 2009 aufgrund Paragraf 3 des Vereinsgesetzes. Dieser ermöglicht ein staatliches Verbot, wenn die Tätigkeit eines Vereins gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist. Die Organisation darf nach dem Verbot nun auch nicht unter anderem Namen weitergeführt werden. Verstöße gegen das Vereinsverbot werden mit einer Geldstrafe oder einer bis zu einjährigen Haftstrafe geahndet. Hintergrund: Dokumentation: Innenministerium zum Verbot der HDJ, Übersicht der Verbote gegen rechtsextreme Vereine seit 1992 [...]
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