Gericht hebt Verbot von Neonazi-Aufmarsch in Passau auf
Das Verwaltungsgericht Regensburg hat das von der Stadt Passau verhängte Verbot eines für den 03. Januar 2008 geplanten Neonazi-Aufmarsches aufgehoben. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sei ein Verbot der Versammlung im Hinblick auf die elementaren Grundrechte der Versammlungs- und Meinungsfreiheit rechtlich nicht zulässig und unverhältnismäßig, begründete das Gericht die Entscheidung.
Anmelder Christian Worch schrieb in einer Stellungnahme, Es seien folgende Auflagen erlassen worden:
1. Redner und sonstige Teilnehmer dürfen sich nicht in Wort, Schrift, Bild, durch Gesten oder sonstwie ehrverletzend über Herrn Alois Mannichl als Opfer der Straftat vom 13. Dezember 2008 äußern; insbesondere wird die Verwendung des Begriffs „Mannichl-Lüge“ sowie das sichtbare Mitführen von „Lebkuchenmännern oder Lebkuchen in sonstiger Form untersagt.
2. Die Zufahrten zur Polizeidirektion sind freizuhalten; Einweisung erfolgt vor Ort durch Ordner.
3. Es ist auf je 25 Teilnehmer ein Ordner zu stellen.
4. Den Teilnehmern wird das Mitführen und Tragen von Masken, insbesondere „Eselsmasken“, untersagt.
Die Stadt Passau will laut Medienberichten noch am 02. Januar 2008 Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München einlegen.
Siehe auch: Fall Mannichl: LKA löst Soko ab / Rechtsstreit um Demonstration, Passau will Neonazi-Aufmarsch verbieten, Fall Mannichl: Soko vor der Auflösung, Fall Mannichl: Neonazi-Ehepaar wird freigelassen, Überfall auf Polizeichef: Was heißt hier eigentlich Qualität?, Die “Freien Nationalisten München” und die NPD, Überfall auf Polizeichef: Haftbefehle gegen Neonazi-Paar, Völkische Familienpolitik: “Freie Nationalisten” unterstützen Abtreibungsgegner, Anschlag auf Polizei-Chef: NPD distanziert sich, aber…, Kommentar: Düsseldorf, Mügeln, Passau – NPD-Verbot jetzt?, Mutmaßlicher Neonazi-Angriff in Passau: Erneut Debatte um NPD-Verbot, Passauer Polizeichef offenbar von Neonazi niedergestochen, Sollte die NPD verboten werden?, Die Spätfolgen eines Debakels, Das Problem mit den V-Leuten

[...] Verwaltungsgericht hat das Verbot der für morgen geplanten Nazi-Demonstraion in Passau aufgehoben. Zwar will die Stadt deshlab noch heute den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München [...]
Kürzlich hat der CCC -Computerkongress NPD- Seiten gehackt und auf deren Seiten einen Affen mit erhobenen Arm und Hakenkreuzarmbinde reingestellt.
Die haben sich darüber lustig gemacht: “Affen sind klüger als Menschen” . Naja.
Aber morgen dürfen die höchstrichterlich in Passau demonstrieren.
Ihre Auflagen: Sie dürfen keine Lebkuchen dabeihaben. Und auch keine Lebkuchenmänner. GEHTS NOCH?
Da lachen nicht nur die Rechten drüber!
Man hat zunehmend den Eindruck:
Der Staat braucht kein Kabarett – der Staat IST das Kabarett!
Blogring für aufgehoben…
Verwandte Blog-Einträge…
Facebook
Jüngste Artikel
RSS-Feed
Flattr
Kategorien
Publikative.org